Dem Antrag wurde am 8. August vom Büro von Landesrätin Christa Kranzl (S) stattgegeben, ehe am 22. September ein abweisender Bescheid folgte. Daraufhin war der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) am Wort, der in einer am 24. Februar 2006 veröffentlichten Entscheidung die Bewilligung zur Aufstellung der Automaten bestätigte. Der Bescheid vom 22. September 2005 wurde wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben.
Österreich
<b>Chronologie:</b>Der Weg zum neuen Spielautomatengesetz
Am Anfang stand Antrag auf Genehmigung von 2.500 Apparaten
St. Pölten - Das im NÖ Landtag am Donnerstag beschlossene
neue Spielautomatengesetz hat seinen Ausgang im Frühsommer 2005
genommen. Damals war vom Tochterunternehmen HTM des
Glücksspielkonzerns Novomatic mit Sitz in Gumpoldskirchen/NÖ die
Genehmigung zur Aufstellung von bis zu 2.500 Glücksspielautomaten der
Type Video Network Terminals (VNT) beantragt worden.
6. Juni 2005:
Das Novomatic-Tochterunternehmen HTM beantragt die
Genehmigung für den Betrieb von bis zu 2.500 Glücksspielautomaten
(Video Network Terminals/VNT).
8. August:
Der Antrag wird vom Amt der NÖ Landesregierung (Büro
Kranzl) genehmigt.
22. September:
Aufhebung des Bescheides vom 8. August durch die
SP-Landesrätin.
25. Oktober:
Beschlagnahme von 33 Terminals in einem Wiener
Neustädter Admiral-Cafe.
16. Jänner 2006:
Novomatic-Vorstandsvorsitzender Franz Wohlfahrt
erklärt in London, dass eine Ausweitung des auf Wien, die Steiermark
und Kärnten beschränkten "Kleinen Glücksspiels" dem Unternehmen
"bis zu 1.000 neue Arbeitsplätze" brächte.
24. Februar:
Der VwGH hebt den Bescheid vom 22. September 2005
wegen Rechtswidrigkeit auf, die Zustellung der Genehmigung vom 8.
August wird als ordnungsgemäß erkannt.
8. März:
Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) im Land NÖ hebt
die Beschlagnahme der 33 Spielautomaten in Wiener Neustadt auf. Laut
UVS liegt für die Spielapparate auf Grund des rechtswirksamen
Bescheides vom 8. August 2005 die veranstaltungsrechtliche
Bewilligung vor.
9. März:
"Ich lehne 'Kleines Glücksspiel' ab", wiederholt Kranzl
bei einer von ihr zum Thema einberufene Enquete im NÖ Landhaus.
10. März:
Kranzl bringt im Zusammenhang mit der Genehmigung zur
Aufstellung der Spielautomaten die von ihr angekündigte Anzeige gegen
ehemalige Mitarbeiter ein. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten soll die
"merkwürdigen Umstände" (Kranzl) prüfen, wie es dazu gekommen ist.
15. März:
Begutachtung der Terminals in Wiener Neustadt durch
einen von der Polizeidirektion bestellten Sachverständigen.
17. März:
Der Gutachter stellt fest, dass die 33 Automaten
gesetzeskonform sind und nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes
unterliegen. Novomatic leitet eine Amtshaftungsklage gegen das Land
NÖ ein. Dem Unternehmen stehe .... ein Amtshaftungsanspruch in Höhe
"von zumindest sieben Mio. Euro" zu, so der Vorstandsvorsitzende.
20. März:
Novomatic teilt mit, beim Landesgericht St. Pölten zwei
Klagen gegen Kranzl eingebracht zu haben - an das LG für Strafsachen
eine Privatanklage wegen übler Nachrede (Kreditschädigung) und an das
LG für Zivilrechtssachen eine Klage auf Unterlassung
kreditschädigender Äußerungen.
21. März:
Die NÖ Landesregierung beschließt einstimmig (also auch
mit den Stimmen der SPÖ), einen von Kranzl "im Alleingang" zur
Notifikation nach Brüssel gesandten Gesetzesentwurf zum Glücksspiel
zurückzuberufen. Landeshauptmann Erwin Pröll (V) erklärt die Causa
zur "Chefsache". Er werde "alles daran setzen", um den durch die
eingebrachte Amtshaftungsklage der Novomatic drohenden Schaden für
das Land im Ausmaß von mindestens sieben Mio. Euro abzuwenden.
23. März:
Eine erstes Gespräch Prölls mit Wohlfahrt verläuft ohne
Ergebnis.
30. März:
Der NÖ Landtag beschließt das neue Spielautomatengesetz. (APA)