Klagenfurt - Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) will die vom BZÖ initiierte Volksbefragung über die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten Anfang bis Mitte Juni durchführen. Dabei hofft er auf Unterstützung durch ÖVP-Obmann Landesrat Josef Martinz in Form eines Regierungsbeschlusses über die Volksbefragung. Damit würde man sich den Fristenlauf ersparen, sagte Haider am Donnerstag.

Es fehlten nur noch einige 100 Unterschriften auf die notwendige Zahl von 15.000, erklärte der Landeshauptmann bei einem Pressegespräch in Klagenfurt. "Wir wollen eine dauerhafte Lösung noch vor dem Sommer erzielen", kündigte er an. Bei einer raschen Durchführung der Volksbefragung könnte man auf Basis der Ergebnisse Verhandlungen über eine solche Lösung aufnehmen, für die es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament geben müsse.

Haider erneuerte seine Kritik an VfGH-Präsident Karl Korinek. Dieser gieße mit seiner Ankündigung, einen Exekutionsantrag an den Bundespräsidenten stellen zu wollen "ohne Not Öl ins Feuer". Die Vorgangsweise Korineks sei völlig unverständlich, das Land habe dem Spruch des VfGH bezüglich der Verordnung für die Bleiburger Ortstafel durch deren Verrückung Rechnung getragen, "daher gibt es auch nichts zu exekutieren".

Auch Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (V) habe beim Naturschutzbescheid für den Semmering-Basistunnel eine vom Höchstgericht aufgehobene Verordnung einfach mit einer neuen Verordnung beantwortet. "Niemand wäre auf die Idee gekommen, in diesem Fall zu sagen, das muss exekutiert werden", erklärte der Landeshauptmann. Dem VfGH empfahl er, sich in der Ortstafelfrage "nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen, denn da kann man hinausfallen".

Schüssel: Noch Zeit

Keinen inhaltlichen Kommentar gab es am Donnerstag von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zur Ankündigung von Verfassungsgerichtshofpräsident Karl Korinek, eine Exekution des Ortstafelerkenntnisses im Kärntner Bleiburg zu erwägen. Man habe noch Zeit und arbeite intensiv an einer Lösung, verwies Schüssel nach dem Ministerrat auf die Frist zur Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses bis zum 30. Juni. Alles weitere werde man dann sehen. (APA)