Rückwirkende Strafe
Die EU-Wettbewerbsbehörde will diese Strafe rückwirkend vom 15. Dezember an verhängen, falls der US-Softwarekonzern in der zweitägigen Anhörung nicht die Erfüllung von zwei Jahre alten Auflagen nachweist. Die Kommission hatte gegen den Konzern 2004 eine Strafe von 500 Millionen Euro und Auflagen verhängt, um Wettbewerbsnachteile für andere Softwarekonzerne zu verhindern. Nicht ausreichend erfüllt hat Microsoft nach Einschätzung der Kommission seine Verpflichtung, anderen Herstellern von Server-Software Informationen über seine Betriebssysteme zur Verfügung zu stellen.
Tägliche Strafen seien dabei nicht hilfreich
Microsoft-Chefanwalt Brad Smith sagte vor Beginn der hinter verschlossenen Türen abgehaltenen Verhandlung in Brüssel, das Unternehmen habe die Auflagen der Kommission bereits mehr als erfüllt und sei zu weiteren Zugeständnissen bereit. Tägliche Strafen seien dabei nicht hilfreich.
PR-Trick des US-Konzerns
Die EU-Kommission machte dagegen deutlich, dass sie die Anhörung für einen PR-Trick des US-Konzerns hält. Der für die Anhörung zuständige Kommissionsbeamte Cecilio Madero sagte, Microsoft habe die Anhörung nur wegen ihrer Medienwirkung beantragt. Ursprünglich wollte Microsoft die Anhörung öffentlich abhalten lassen. Dies sei aber rechtlich nicht möglich, entschied die Kommission. Zu Wort kommen dabei auch Konkurrenten des Marktführers. Bis zu einer Entscheidung der Kommission können indes mehrere Wochen vergehen.
Klage
Parallel zu der Brüsseler Anhörung läuft vor dem EU-Gericht in Luxemburg noch eine Klage von Microsoft gegen die ursprüngliche Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2004. Ende April ist vor der Kammer der ersten Instanz eine einwöchige öffentliche Anhörung angesetzt.
Ärger wegen Vista