Manchmal ist auch sein Leben in Gefahr. Das neue Anti-Stalking-Gesetz stellt "beharrliche Verfolgung" unter Strafe, wird aber als unbefriedigend empfunden, weil das Opfer meist eine gerichtliche Verfügung erwirken muss, ehe die Polizei eingreifen kann. Tatsächlich dürften bei der Formulierung auch ranzige "Kavalier der alten Schule"-Argumente wie "Gefängnis fürs Blumenschicken?" aus Justiz- und Polizeikreisen eine Rolle gespielt haben.
Gegen Gewalt an Frauen
<b>RAU:</b> Stalking
Bei der Formulierung des Gesetzes dürften ranzige "Kavalier der alten Schule"-Argumente mitgespielt haben
Stalking ist ursprünglich ein Begriff aus der Jagd und dem Krieg: anschleichen, anpirschen, aber auch verfolgen, jagen. Und genau das ist es, was Stalker im Sinne der modernen sozialen Bedeutung des Begriffs tun: Es ist mehr als Belästigung, sie jagen, sie verfolgen. Es ist Psychoterror. Die Täter sind überwiegend Männer, die Opfer Frauen, 80 Prozent der Täter kommen aus dem (früheren) Umfeld des Opfers. Wer ein Opfer des Stalking wird, dessen Leben wird fast immer zur Hölle.
Aber nun sind Polizei und/oder Justiz wenigstens verpflichtet, die Stalking-Opfer ernst zu nehmen. Diese benötigen allerdings auf jeden Fall ein beträchtliches Maß an Selbstbehauptungswillen, Entschlossenheit und Fähigkeit zur Selbstorganisation (es gibt Tipps auf einschlägigen Websites). (DER STANDARD, Printausgabe 30.03.2006)