Salzburg - Sieben Jahre Haft wegen Totschlags, so lautete das Urteil eines Salzburger Schwurgerichts (Vorsitz: Wilhelm Longitsch) heute, Dienstag, am Abend im Prozess gegen eine 37-jährige Frau aus Saalfelden (Pinzgau), die am 11. Oktober 2004 ihre fünfjährige Tochter in der Badewanne ertränkt haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt Gebhard Neher, der auf Mord plädiert hatte, legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Verteidiger Peter Lechenauer erbat drei Tage Bedenkzeit. Das gab der Vizepräsident des Landesgerichts, Hans Rathgeb, am Abend bekannt. Der Prozess fand auf Antrag des Verteidigers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Mildernd wertete das Gericht das Geständnis der angeklagten Vertriebsassistentin sowie ihren bis zum Tatzeitpunkt ordentlichen Lebenswandel. Einen erschwerenden Umstand konnte das Gericht nicht erkennen. Brigitte S. leidet laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Sie war zum Tatzeitpunkt eingeschränkt zurechnungsfähig, hieß es.

Schlechter Gesundheitszustand

Mit zaghaften Schritten betrat die zerbrechlich wirkende, sehr schlanke Frau in schwarzem Hosenanzug Dienstag früh den Schwurgerichtssaal. Das Gesicht hatte sie mit einem schwarzen Tuch verhüllt. Als sie ihre persönlichen Daten mit leiser Stimme bekannt gab, brach sie in Tränen aus. Nach 30 Minuten legte das Gericht wegen des schlechten Gesundheitszustandes der Beschuldigten eine erste Verhandlungspause ein.

Laut Anklageschrift haben sich die erschütternden Szenen in der Saalfeldener Wohnung so abgespielt: Vor dem Einschlafen las Brigitte S. der kleinen Sarah noch eine Gute-Nacht-Geschichte vor. Als das Mädchen schlief, versuchte die Frau, es mit einer Springschnur zu erdrosseln. Da das Kind noch nicht tot war, schleppte sie es in das Badezimmer und drückte seinen Kopf solange in das Badewasser, bis es kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Anschließend wollte sich die Saalfeldnerin selbst das Leben nehmen, zwei Suizidversuche misslangen.

Als Tatmotiv hatte Brigitte S. bei ihrer Einvernahme vor den ermittelnden Exekutivbeamten das damals strittige Scheidungsverfahren angegeben. Darin beharrte sie auf das Sorgerecht, weil ihrer Meinung nach der Ehemann die Tochter missbraucht habe - was dieser aber vehement bestritt. Hinweise auf sexuellen Missbrauch waren bei dem Kind nicht festgestellt worden. Ein Verfahren gegen den Mann wurde eingestellt. Brigitte S. ist seit August 2005 von ihrem Mann geschieden. (APA)