Während Allawis Deutschland-Besuch im Dezember 2004 hatten Anti-Terror-Einheiten die drei Iraker festgenommen. Sie seien seit längerem beobachtet worden, hatte es damals geheißen. Im Zusammenhang mit den Festnahmen waren Wohnungen in Berlin, Stuttgart und Augsburg durchsucht worden, es sei aber nichts gefunden worden, was dezidiert auf einen Anschlag hingewiesen hätte, hatte der Generalbundesanwalt erklärt. Wenige Tage später war Haftbefehl laut Strafgesetzbuch erlassen worden, das die Verfolgung ausländischer terroristischer Organisationen in Deutschland ermöglicht. Er entsprechende Paragraf war nach den Anschlägen in den USA 2001 geschaffen worden.
Bei den Angeklagten handelt es sich um den 32 Jahre alten Ata R. aus Stuttgart, den 24 Jahre alten Mazen A. H. aus Augsburg und den 31 Jahre alten Rafik Y. aus Berlin. Ata R. soll als Rädelsführer, die anderen beiden als Mitglieder von Ansar al Islam von Deutschland aus für die Organisation vornehmlich in den Bereichen Finanzierung und Rekrutierung tätig gewesen sein. Ata R. und Mazen H. sollen zugleich gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben. Allen wird eine "strafbare Übereinkunft zur Tötung" Allawis zur Last gelegt, hieß es bei Anklageerhebung. Ata R., Gebietsverantwortlicher für Süddeutschland, sei als führendes Mitglied in das Auslandsnetzwerk der Ansar al Islam in Deutschland eingebunden, hieß es. Rafik Y. soll in Berlin Geld gesammelt sowie Mitglieder für die terroristische Vereinigung zu rekrutieren versucht haben.