Berlin - Die Landtagswahlen haben CDU und SPD einen
Machtzuwachs beschert, der sich nicht auf die Landesebene beschränkt.
Im Bundesrat können sie den Einfluss der Opposition zurückdrängen.
Die von Union und SPD entweder alleine oder gemeinsam regierten
Länder verfügen künftig über 44 Stimmen.
Die große Koalition im Bund verfehlt damit nur knapp die
Zwei-Drittel-Mehrheit von 46 Stimmen, die für Änderungen des
Grundgesetzes etwa bei der Föderalismusreform erforderlich ist. Sie
ist daher für Verfassungsänderungen darauf angewiesen, dass
mindestens eine Landesregierung, an der die Linkspartei oder die FDP
beteiligt ist, ebenfalls zustimmt. Bisher hätte sie drei dieser
Landesregierungen auf ihre Seite ziehen müssen.
Vier Stimmen dazu
Bereits jetzt verfügen die von der Union allein oder mit der SPD
regierten Länder über 36 Stimmen. Die relative Mehrheit, mit der der
Bundesrat zustimmungspflichtige Gesetze der Regierung billigen muss,
liegt bei 35. Durch die absolute Mehrheit der SPD in Rheinland-Pfalz
und die voraussichtliche neue große Koalition in Sachsen-Anhalt
kommen jeweils vier Stimmen hinzu. Hätte die CDU in Baden-Württemberg
die absolute Mehrheit gewonnen, hätte die große Koalition insgesamt
50 Stimmen gehabt.
Im Fall einer Zwei-Drittel-Mehrheit müsste die große Koalition
etwa bei der Föderalismusreform keine Rücksicht mehr nehmen auf die
FDP, die in fünf Ländern mit CDU oder SPD regiert hat, künftig wohl
aber nur noch in drei Ländern mitregiert. Die Koalitionsverträge
sehen vor, dass sich eine Landesregierung bei der Stimmabgabe im
Bundesrat enthält, wenn einer der Koalitionspartner Bedenken
anmeldet. Die FDP im Bundestag konnte daher über die
Landesregierungen Einfluss nehmen: Für ihre Zustimmung zum ersten
Teil der Föderalismusreform hatte die FDP die Zusage erhalten, dass
die große Koalition rasch auch eine Reform der Finanzbeziehungen von
Bund und Ländern angeht. (APA/Reuters)