Berlin - Die Landtagswahlen haben CDU und SPD einen Machtzuwachs beschert, der sich nicht auf die Landesebene beschränkt. Im Bundesrat können sie den Einfluss der Opposition zurückdrängen. Die von Union und SPD entweder alleine oder gemeinsam regierten Länder verfügen künftig über 44 Stimmen.

Die große Koalition im Bund verfehlt damit nur knapp die Zwei-Drittel-Mehrheit von 46 Stimmen, die für Änderungen des Grundgesetzes etwa bei der Föderalismusreform erforderlich ist. Sie ist daher für Verfassungsänderungen darauf angewiesen, dass mindestens eine Landesregierung, an der die Linkspartei oder die FDP beteiligt ist, ebenfalls zustimmt. Bisher hätte sie drei dieser Landesregierungen auf ihre Seite ziehen müssen.

Vier Stimmen dazu

Bereits jetzt verfügen die von der Union allein oder mit der SPD regierten Länder über 36 Stimmen. Die relative Mehrheit, mit der der Bundesrat zustimmungspflichtige Gesetze der Regierung billigen muss, liegt bei 35. Durch die absolute Mehrheit der SPD in Rheinland-Pfalz und die voraussichtliche neue große Koalition in Sachsen-Anhalt kommen jeweils vier Stimmen hinzu. Hätte die CDU in Baden-Württemberg die absolute Mehrheit gewonnen, hätte die große Koalition insgesamt 50 Stimmen gehabt.

Im Fall einer Zwei-Drittel-Mehrheit müsste die große Koalition etwa bei der Föderalismusreform keine Rücksicht mehr nehmen auf die FDP, die in fünf Ländern mit CDU oder SPD regiert hat, künftig wohl aber nur noch in drei Ländern mitregiert. Die Koalitionsverträge sehen vor, dass sich eine Landesregierung bei der Stimmabgabe im Bundesrat enthält, wenn einer der Koalitionspartner Bedenken anmeldet. Die FDP im Bundestag konnte daher über die Landesregierungen Einfluss nehmen: Für ihre Zustimmung zum ersten Teil der Föderalismusreform hatte die FDP die Zusage erhalten, dass die große Koalition rasch auch eine Reform der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern angeht. (APA/Reuters)