Hollywood-Regisseur Richard Fleischer gestorben

von Redaktion  |  04. April 2006, 12:58

Wurde 89 Jahre alt - Drehte "20.000 Meilen unter dem Meer", "Doctor Dolittle" und "Tora! Tora! Tora!"

Der Volltext dieses auf Agenturmeldungen (z. B. APA und REUTERS) basierenden Artikels steht aus rechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.
druckenweitersagen:
Melville
26.03.2006 22:40
Was man von Fleischer gesehen haben sollte:

- SOYLENT GREEN: Wunderbar bunte Seventies-Edel-Trash-Apokalypse. Mit Charlton Heston und dem großen Edward G. Robinson, der so berührend spielt wie nie zuvor.
- THE BOSTON STRANGLER: Herrliche Split-Screen-Bilder. Der beste Serienmörder-Film, weil er es nicht bei schlichten Moralismen belässt. Am Schluss die Hermetik einer verwirrten Psyche, die kein Entkommen kennt. Tony Curtis at his best.
- MR. MAJESTYK: Fleischer zeigt, was andere vernachlässigten: den Charakterdarsteller Charles Bronson. Drehbuch: Elmore Leonard!
- Bonus für Kuriosität: CHE!: Omar Sharif als Che Guevara und Jack Palance als Fidel Castro. Strange. Manchmal ist es doch so, dass reale Personen faszinierender sind als Filmstars, die sich als Revolutionäre verkleiden.

tantetrude ausbuxtehude
27.03.2006 11:26

"wen die heute metzt" oder "10 rillington place" sollte man auch gesehen haben!

wers bunter und sinnfreier mag:
"conan" ist doch auch ein nettes zeitdokument und als ausstattungsfilm liebt man die "phantastische reise".

Doc Holliday
27.03.2006 15:41
jazz singer

und auf keinen fall vergessen werden darf natürlich auf the jazz singer (1980) mit neil diamond und laurence olivier - gegen eine kitschgeschichte mit einem schön dick aufgetragenem kitsch-pop-soundtrack ist ja auch nix zu sagen.

Die Kommentare von User und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.