Wien - Ein Polizeijurist aus dem Fremdenpolizei-Büro Wien ist am Freitagabend zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Davon zwölf Monate unbedingt. Der Schuldspruch ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Karl Bernhauser bat um Bedenkzeit. Für den Schöffensenat (Vorsitz: Birgit Schneider) war es erwiesen, dass der 43-jährige Beamte seit Mai 2002 in zahlreichen Fällen gegen entsprechende Bezahlung Aufenthaltsbewilligungen ausgestellt und verlängert hat, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Mit der verhängten Strafe ist automatisch der Amtsverlust verbunden.

Der Beamte war seit 1996 bei der Fremdenpolizei, wo er zuletzt den Posten eines Referatsleiters bekleidete. Eine seiner Aufgaben war es, Aufenthaltserlaubnis-Anträge zu prüfen und darüber zu entscheiden. Laut Anklage orientierte er sich dabei nicht immer an der Gesetzeslage, sondern an der finanziellen Potenz der Antragsteller.

Wenn die Kassa stimmte verzichtete der Beamte laut Anklageschrift auf die Einholung einer Strafregisterauskunft, hob Aufenthaltsverbote auf und akzeptierte wider besseren Wissens eine vorgeschobene Familienzusammenführung. Der Jurist verfügte über mehrere Mittelsmänner aus dem süd- und osteuropäischen sowie dem arabischen Raum, die ihm "Kundschaft" zuführten.

Sieben Männer Mitte 50 aus Russland erhielten rechtmäßigen Aufenthalt als Studenten, obwohl sie weder eine Hochschulkarriere angestrebt haben noch keinen Deutschkenntnissen vorzeigen konnten. In einem weiteren Fall reichte ein einmonatiger Deutschkurs an der Universität, um als Student akzeptiert zu werden. Ein anderes Mal wurde ein Mann als Künstler anerkannt, nachdem der Mann sechs Monaten illegal im Land war.

Das Motiv zum Betrug sah Staatsanwalt Friedrich Alexander König in der angespannten finanziellen Lage des Fremdenpolizisten. König beantragte, vom Konto des Angeklagten 35.000 Euro. Das Gericht beließ es schließlich bei 4.000 Euro. (APA)