Der Beamte war seit 1996 bei der Fremdenpolizei, wo er zuletzt den Posten eines Referatsleiters bekleidete. Eine seiner Aufgaben war es, Aufenthaltserlaubnis-Anträge zu prüfen und darüber zu entscheiden. Laut Anklage orientierte er sich dabei nicht immer an der Gesetzeslage, sondern an der finanziellen Potenz der Antragsteller.
Wenn die Kassa stimmte verzichtete der Beamte laut Anklageschrift auf die Einholung einer Strafregisterauskunft, hob Aufenthaltsverbote auf und akzeptierte wider besseren Wissens eine vorgeschobene Familienzusammenführung. Der Jurist verfügte über mehrere Mittelsmänner aus dem süd- und osteuropäischen sowie dem arabischen Raum, die ihm "Kundschaft" zuführten.
Sieben Männer Mitte 50 aus Russland erhielten rechtmäßigen Aufenthalt als Studenten, obwohl sie weder eine Hochschulkarriere angestrebt haben noch keinen Deutschkenntnissen vorzeigen konnten. In einem weiteren Fall reichte ein einmonatiger Deutschkurs an der Universität, um als Student akzeptiert zu werden. Ein anderes Mal wurde ein Mann als Künstler anerkannt, nachdem der Mann sechs Monaten illegal im Land war.