"Beharrliche Verfolgung" wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet - weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes beschlossen
Redaktion
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Wien - Das Anti-Stalking-Gesetz hat Donnerstagabend mit den
Stimmen der Koalitionsparteien und der SPÖ den Justizausschuss
passiert. Die beharrliche Verfolgung von Personen wird damit künftig
unter Strafe gestellt. Wer etwa ständig einer Frau auflauert oder sie
wiederholt mit unerwünschten Telefonanrufen belästigt, kann künftig
mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.
Gleichzeitig stimmten die Abgeordneten - teils einhellig, teils
mehrheitlich - weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes
und der Aufnahme neuer Umweltstraftatbestände in das Strafgesetzbuch
zu. Gemeinsam mit der Anti-Stalking-Vorlage bilden sie jetzt ein
"Strafrechtsänderungsgesetz 2006".
Zwangsehen als "schwere Nötigung"
Das Gesetz enthält u.a. folgende Änderungen: Gefährliche Drohung
unter nahen Angehörigen gilt nicht mehr als "Ermächtigungsdelikt",
wird also weiter verfolgt, wenn ein Opfer die Anzeige zurückzieht.
Zwangsehen gelten als "schwere Nötigung", womit Begünstigungen des
nötigenden Ehepartners beseitigt werden und der Tatbestand
"Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses" wird auf Seelsorger
ausgeweitet.
Reform des Unterhaltsrechts
Justizministerin Gastinger kündigte im Ausschuss eine baldige
Reform des Unterhaltsrechts an. Spätestens bis Juni bzw. Juli sollen
seitens ihres Ressorts konkrete Ergebnisse vorliegen, derzeit ist
eine ExpertInnengruppe mit der Prüfung der geltenden Bestimmungen
beauftragt. Gastinger sieht insbesondere dort Lücken im Gesetz, wo
die Unterhaltspflichtigen nicht leistungsfähig sind. Generell müsse
es aber Aufgabe der Eltern bleiben, für den Unterhalt ihrer Kinder
aufzukommen, bekräftigte sie. (APA)
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