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Das "Strafrechtsänderungs- gesetz 2006" steht: Stalking ist künftig strafbar.
Foto: APA/Pfarrhofer
Wien - Das Anti-Stalking-Gesetz hat Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der SPÖ den Justizausschuss passiert. Die beharrliche Verfolgung von Personen wird damit künftig unter Strafe gestellt. Wer etwa ständig einer Frau auflauert oder sie wiederholt mit unerwünschten Telefonanrufen belästigt, kann künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

Gleichzeitig stimmten die Abgeordneten - teils einhellig, teils mehrheitlich - weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Aufnahme neuer Umweltstraftatbestände in das Strafgesetzbuch zu. Gemeinsam mit der Anti-Stalking-Vorlage bilden sie jetzt ein "Strafrechtsänderungsgesetz 2006".

Zwangsehen als "schwere Nötigung"

Das Gesetz enthält u.a. folgende Änderungen: Gefährliche Drohung unter nahen Angehörigen gilt nicht mehr als "Ermächtigungsdelikt", wird also weiter verfolgt, wenn ein Opfer die Anzeige zurückzieht. Zwangsehen gelten als "schwere Nötigung", womit Begünstigungen des nötigenden Ehepartners beseitigt werden und der Tatbestand "Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses" wird auf Seelsorger ausgeweitet.

Reform des Unterhaltsrechts

Justizministerin Gastinger kündigte im Ausschuss eine baldige Reform des Unterhaltsrechts an. Spätestens bis Juni bzw. Juli sollen seitens ihres Ressorts konkrete Ergebnisse vorliegen, derzeit ist eine ExpertInnengruppe mit der Prüfung der geltenden Bestimmungen beauftragt. Gastinger sieht insbesondere dort Lücken im Gesetz, wo die Unterhaltspflichtigen nicht leistungsfähig sind. Generell müsse es aber Aufgabe der Eltern bleiben, für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen, bekräftigte sie. (APA)