Graz - Die Wohnbeihilfe in der Steiermark wird unter SPÖ-Federführung neu geordnet. Wie angekündigt und im Arbeitsübereinkommen mit der ÖVP vereinbart, legte Sozialreferent LHStv. Kurt Flecker am Donnerstag ein neues Modell vor, das auch die Betriebskosten berücksichtigt und den Bezieherkreis von derzeit rund 28.000 auf etwa 32.000 Personen erweitern dürfte. Die Kosten sind mit 60 bis 65 (bisher 45) Mio. Euro. veranschlagt, der Anteil an der gesamten Wohnraumförderung wächst damit von rund zehn auf etwa 15 Prozent.

Flecker sieht die Verbesserung der Wohnbeihilfe als Notwendigkeit, weil die Einkommensschere auseinander gehe und die Armut zunehme. Daher war die Neugestaltung eines der Kardinalziele der SPÖ mit dem Regierungswechsel.

Betriebskosten werden berücksichtigt

Die wichtigste Neuerung betrifft die Berücksichtigung der Betriebskosten. Damit solle sicher gestellt werden, dass Mieter mit geringem Haushaltseinkommen keinen Belastungen durch die Kosten für das Wohnen ausgesetzt sind, wenn sie in einer "günstigen Durchschnittswohnung" leben. Oder, wie Flecker formulierte: "Ein Ausgleichzulagenbezieher mit einer Wohnung bis 50 Quadratmeter soll für seine Wohnversorgung nichts zahlen müssen".

Die beiden Eckpfeiler der Richtlinie, die nach Wunsch Fleckers im Juli in Kraft treten soll: Der Miet- und der Betriebskostenrichtsatz je Quadratmeter, festgelegt mit 2,08 bzw. 1,56 Euro. Gestaffelt nach dem Einkommen gibt es maximal 182 Euro (monatliches Nettoeinkommen bis 766 Euro). Die Bedeckung von 60 Mio. Euro sei budgetär sicher gestellt, darüber hinaus würde die Dividende des Landesenergieversorgers Energie Steiermark herangezogen, so der Landeshauptmannstellvertreter.

Kritik von der ÖVP

Als auf Sicht unfinanzierbar kritisiert der für die Wohnbauförderung zuständige ÖVP-Landesrat Hans Seitinger das Flecker-Modell, für dessen Umsetzung zunächst am kommenden Montag eine Gesetzesnovelle in die Landesregierung eingebracht wird. Arbeitsplatz sichernde und schaffende Mittel würden so aus der Wohnbauförderung umgeschichtet. (APA)