Selbst die Flugtickets der zwei Fremdenpolizisten, die Brichtas Ehefrau Zou Youeying auf dem unfreiwilligen Flug von Wien nach Peking begleitet haben, würden in dem am Mittwoch zugesandten Schreiben in Rechnung gestellt: Die bisher letzte Entwicklung in der Affäre um die 37-jährige Chinesin, die vergangenen Freitag außer Landes geschafft wurde - obwohl sie mit einem Österreicher verheiratet ist und auf dieser Grundlage vergangenes Jahr einen Antrag auf Aufenthaltsrecht gestellt hatte.
Pass abgenommen
Für ihren Ehemann waren die Tage seither eine Nervenprobe. Nacht für Nacht - so erzählt er - hypnotisiere er das Telefon. Bisher habe es gegen drei Uhr immer geläutet, mit Zou Youeying im fernen Shanghai (wo es dann zwölf Uhr Mittag ist) am anderen Ende. "Dann besprechen wir, wie es ihr gelingen kann, ihren Antrag auf Aufenthaltsbewilligung - so wie es das Gesetz verlangt - in China zu stellen. Papiere hat sie nämlich keine, seit ihr bei der Einreise in Peking ihr chinesischer Pass abgenommen worden ist."
"Wenn jemand einmal abgeschoben worden ist, kommt er nicht so einfach wieder nach Österreich hinein", meint auch Rechtsanwalt Stephan Wehrberger aus der Wiener Kanzlei Herbert Hochegger, die die Chinesin vertritt. Die Frage sei, wie jemand ohne Papiere im österreichischen Konsulat von Shanghai vorstellig werden könne.
Kooperation
Und auch wenn dies ginge: "Wer weiß, wie die in Österreich zuständige Aufenthaltsbehörde, die Wiener MA 20, entscheidet?" Ganz abgesehen von der Frage, ob die chinesischen Behörden der Frau für die Ausreise einen neuen Pass ausstellen würden.
Zumindest die Antragstellung in Shanghai könnte indes problemlos vonstatten gehen: "Wir haben dem Rechtsanwalt unsere Kooperation zugesagt. Zou Youeying kann ihren Antrag in Shanghai auch ohne Pass einbringen", heißt es aus dem Außenministerium in Wien. Doch das ist Adolf Brichta zu wenig. Er will jetzt selbst nach China reisen - auf eigene Kosten, versteht sich.