Während der Begegnung SKN St. Pölten gegen den Wiener Sportklub am vergangenen Freitag präsentierten St. Pöltner Anhänger eine rechtsextreme Reichkriegsflagge wie Fairplay, eine Partner-Oragnisation der FARE- Football Against Racism in Europe, in einer Aussendung bekannt gab. In einer schriftlichen Stellungnahme verurteilte der Zweite der Regionalliga Ost und ÖFB-Cup Achtelfinalist den Vorfall scharf.

Nazi-Symbole zur Schau gestellt

Mitglieder des Fanclubs Bad Boys präsentierten bei dem Meisterschaftsspiel am 17. März eine Reichskriegsflagge, einem unter Neo-Nazis beliebten Ersatzsymbol für verbotene NS-Kennzeichen. Das Zeigen der Reichskriegsflagge stellt in einigen deutschen Bundesländern einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung dar. Ebenfalls zur Schau gestellt wurde eine Südstaaten-Fahne, die in der rechtsextremen Szene eine rassistische Bedeutung trägt. Der polnische Fußballverband charakterisiert die Südstaaten-Flagge etwa als rassistisches Symbol und verbietet sie. In einem Schreiben an den SKN St. Pölten zeigten sich die Sportklub Fans schockiert. Die Reichskriegsflagge, so der Fanclub FreundInnen der Friedhofstribüne, würde „als Symbol für das unrühmliche Kapitel in unserer Geschichte von Individuen missbraucht, die sich offensichtlich mit dem damaligen Gedankengut identifizieren“. Sie forderten den Verein auf, den „Anfängen aktiv entgegenzutreten“.

Vorstand will dagegen vorgehen

SKN St. Pölten Obmann-Stellvertreter Raphael Landthaler bedauerte im Namen des Vorstands den Vorfall: „Sie können sicher sein, dass wir das Schwenken dieser oder ähnlicher Flaggen mit dieser Thematik nicht mehr auf dem Voith-Platz tolerieren und von unserem Hausrecht Gebrauch machen werden, um dies zu verhindern. Der SKN duldet keinerlei faschistische oder rassistische Botschaften mit welchem Mitteln auch immer am Voith-Platz.“

Der Fußballweltverband FIFA änderte vergangene Woche den Artikel 55 des Disziplinarregelements und sieht nun harte Strafen im Fall von Rassismus und Diskriminierung vor. Alle 207 FIFA Mitgliedsverbände müssen die neuen Bestimmungen in ihr Reglement aufnehmen und können bei Nichtbeachtung für zwei Jahre aus dem Spielbetrieb ausgeschlossen werden. (lesa)