München - Ein Scherz über eine junge Mutter mit einer
Schultüte kostet den TV-Entertainer Stefan Raab 20.000 Euro. Mit dem
freiwillig angebotenen Schmerzensgeld in entsprechender Höhe entging
der Showmaster in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht München
I am Montag einer Beleidigungsklage der 29-jährigen Frankfurterin. In
erster Instanz war Raab vom Münchner Amtsgericht noch wegen
Beleidigung und Verletzung des Kunsturhebergesetzes zu einer
Geldstrafe von 150.000 Euro verurteilt worden.
Friedensangebot
In der Berufungsverhandlung legten Raabs Anwälte am Montag
überraschend ein Friedensangebot vor, worauf die Klägerin ihre
Anzeige gegen Raab zurücknahm. Neben dem Schmerzensgeld verpflichtete
sich Raab in einer Erklärung seiner Anwälte zudem, sich schriftlich
bei der Frau zu entschuldigen. Der ProSieben-Moderator selbst blieb
dem Prozessauftakt am Montag fern, nachdem ihm das Landgericht das
Erscheinen frei gestellt hatte.
Die Mutter hatte Raab angezeigt, nachdem er sie in seiner
ProSieben-Sendung "TV Total" im August 2004 zusammen mit der
Schultüte ihrer neu eingeschulten Tochter gezeigt hatte und dies mit
den Worten kommentierte: "Unfassbar oder? Die Dealer tarnen sich
immer besser."
Das Münchner Amtsgericht sah darin den Straftatbestand der
Beleidigung als erfüllt und beanstandete ebenso eine unerlaubte
Verwendung des Bildmaterials. Gegen das Urteil hatten sowohl Raab als
auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Anklagebehörde
hatte die Strafe als zu milde erachtet und eine Geldstrafe von
200.000 Euro gefordert, da sich Raab uneinsichtig gezeigt habe.
Anzeige zurückgezogen
Nachdem die 29-Jährige nach der Erklärung Raabs jedoch ihre
Anzeige zurückgezogen hatte, entfiel nach Gerichtsangaben die
Grundlage für das Strafverfahren. Raab verpflichtete sich zugleich,
die Prozesskosten zu übernehmen. Die Frankfurterin hatte ursprünglich
auf dem Zivilweg 90.000 Euro Schadenersatz gefordert, scheiterte
jedoch mit ihrer Klage vergangenes Jahr vor dem Berliner Landgericht.
In einem anderen Fall hatte Raab vor zwei Jahren einer Essener
Schülerin, die er wegen ihres Namens verspottet hatte, 70.000 Euro
Schadenersatz zahlen müssen, nachdem der Bundesgerichtshof ein
entsprechendes Urteil bestätigt hatte. (APA/AP)