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Foto: AP/Bernd Kammerer
München - Ein Scherz über eine junge Mutter mit einer Schultüte kostet den TV-Entertainer Stefan Raab 20.000 Euro. Mit dem freiwillig angebotenen Schmerzensgeld in entsprechender Höhe entging der Showmaster in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht München I am Montag einer Beleidigungsklage der 29-jährigen Frankfurterin. In erster Instanz war Raab vom Münchner Amtsgericht noch wegen Beleidigung und Verletzung des Kunsturhebergesetzes zu einer Geldstrafe von 150.000 Euro verurteilt worden.

Friedensangebot

In der Berufungsverhandlung legten Raabs Anwälte am Montag überraschend ein Friedensangebot vor, worauf die Klägerin ihre Anzeige gegen Raab zurücknahm. Neben dem Schmerzensgeld verpflichtete sich Raab in einer Erklärung seiner Anwälte zudem, sich schriftlich bei der Frau zu entschuldigen. Der ProSieben-Moderator selbst blieb dem Prozessauftakt am Montag fern, nachdem ihm das Landgericht das Erscheinen frei gestellt hatte.

Die Mutter hatte Raab angezeigt, nachdem er sie in seiner ProSieben-Sendung "TV Total" im August 2004 zusammen mit der Schultüte ihrer neu eingeschulten Tochter gezeigt hatte und dies mit den Worten kommentierte: "Unfassbar oder? Die Dealer tarnen sich immer besser."

Das Münchner Amtsgericht sah darin den Straftatbestand der Beleidigung als erfüllt und beanstandete ebenso eine unerlaubte Verwendung des Bildmaterials. Gegen das Urteil hatten sowohl Raab als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Anklagebehörde hatte die Strafe als zu milde erachtet und eine Geldstrafe von 200.000 Euro gefordert, da sich Raab uneinsichtig gezeigt habe.

Anzeige zurückgezogen

Nachdem die 29-Jährige nach der Erklärung Raabs jedoch ihre Anzeige zurückgezogen hatte, entfiel nach Gerichtsangaben die Grundlage für das Strafverfahren. Raab verpflichtete sich zugleich, die Prozesskosten zu übernehmen. Die Frankfurterin hatte ursprünglich auf dem Zivilweg 90.000 Euro Schadenersatz gefordert, scheiterte jedoch mit ihrer Klage vergangenes Jahr vor dem Berliner Landgericht. In einem anderen Fall hatte Raab vor zwei Jahren einer Essener Schülerin, die er wegen ihres Namens verspottet hatte, 70.000 Euro Schadenersatz zahlen müssen, nachdem der Bundesgerichtshof ein entsprechendes Urteil bestätigt hatte. (APA/AP)