"Ich kenne viele, die das Leben auf der Straße nicht aushalten. Sie sterben an Hunger, Kälte oder Zerrüttung. Das passiert ständig, nur interessiert das niemanden." Manfred Fraunlob vom Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen spricht von Ausgegrenzten.

Asylwerber etwa, die aus der Grundversorgung herausgefallen sind, weil sie den ihnen zugewiesenen Ort, wo sie auf das Ende ihres Asylverfahrens warten sollten, verlassen haben. Sie haben keine Arbeitserlaubnis und verlieren auch Kost und Quartier.

Qualifikation hilft nicht

Fraunlob kennt auch Betroffene mit hohen Qualifikationen. Einen 50-jährigen Asylwerber aus der arabischen Welt etwa: In seiner Heimat habe er jahrzehntelang als Uni-Professor gelehrt. Trotzdem dürfe er aufgrund seines Asylwerberstatus nicht arbeiten. Seine Kinder besuchen hier die Schule, haben sich eingelebt, er hingegen kriege die Panik. "Manchmal besucht er mich einfach nur zum Reden, wir suchen dann im Internet zumindest nach einer Praktikumsstelle, obwohl er das auch nicht dürfte".

Ohne vorläufige Arbeitsmöglichkeit sind auch Angehörige von Migranten aus Drittstaaten wie Türkei und Ex-Jugoslawien. Gemäß dem neuen Fremdengesetz, das mit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten ist, müssen sie ein Jahr warten, um arbeiten zu können; früher waren es bis zu fünf Jahre.

Aber auch jene, die Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, arbeiten noch lange nicht. Der Großteil muss erst einen Betrieb finden, der für sie um eine Beschäftigungsbewilligung ansucht. Diese sind quotiert, es gibt einige tausend pro Jahr und Bundesland. "Die Chancen sind beim ersten Mal gering", sagt Fraunlob.

Großer Druck

Die Berufung gegen solche negativen Bescheide gehört zu den Kernkompetenzen des Beratungszentrums. Er schildert etwa den Fall einer 37-jährigen Krankenschwester aus den neuen EU Ländern - einer allein erziehenden Mutter, die in Österreich zusätzlich eine Heimpflegeausbildung absolviert hat, schon lange hier ist, und gut Deutsch spricht. "Sie wird nun wohl in zweiter Instanz eine Beschäftigungsbewilligung erhalten, obwohl die Quote ausgeschöpft ist."

Zuwanderer seien im Durchschnitt besser ausgebildet als Österreicher. Allerdings müssten sie weit unter ihrem Qualifikationsniveau arbeiten. Und der Druck, Arbeit um jeden Preis zu finden, sei groß, denn wer zu wenig verdient oder arbeitslos ist, kann laut neuem Gesetz des Landes verwiesen werden: Die Aufenthaltsbewilligung ist an den Nachweis eines Monatsnettoverdiensts von 690 Euro gebunden. (Teresa Arrieta, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.3.2006)