Paris - Ein Gerichtsverfahren wegen Auschwitz-Lüge gegen den französischen Europaparlamentarier Bruno Gollnisch, Nummer zwei in der rechtsextremen "Front National" (FN), ist in Lyon eingestellt worden. Es bestehe kein "objektives Element" für die Bestreitung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit, begründete Untersuchungsrichter Jacques Chauvot seine Entscheidung und fügte hinzu: "Die quasi-industrielle Organisation der Nazi-Vernichtungslager wurde nicht in Frage gestellt." Staatsanwalt Jean-Francois Varaldi kündigte am Wochenende einen Rekurs an.

Im Oktober 2004 hatte der Gollnisch gesagt, er stelle weder die Deportationen "noch die Hunderttausenden, die Millionen Toten" in den nazideutschen Konzentrationslagern in Frage. Es müsse aber eine "Debatte" darüber geben, auf welche Weise diese Menschen gestorben seien. Darüber sollten Historiker "frei" diskutieren. Mitte Dezember des Vorjahres hob das Straßburger EU-Parlament die Immunität von Gollnisch auf, wodurch der Weg zum Gerichtsverfahren geebnet wurde. Wegen der Aussage wurde Gollnisch auch für fünf Jahre von seinem Lehrstuhl an der Universität von Lyon suspendiert.

Staatsanwalt Varaldi beanstandete in seinem Rekurs, dass sich der Untersuchungsrichter bei der Einstellung inhaltlich in der Frage geäußert habe. "Im Berufungsverfahren soll festgestellt werden, ob er dazu berechtigt ist", sagte der Staatsanwalt und fügte hinzu, dass er im Falle einer Bestätigung des Urteils den Kassationsgerichtshof anrufen werde. Da Strafverfahren war ursprünglich für den 23. Mai am Landgericht von Lyon anberaumt worden.

Der "Front National" ist schon mehrmals wegen der Leugnung des Holocaust ins Zentrum heftiger Debatten geraten. Der bekannteste verbale "Ausrutscher" war jener des FN-Präsidenten Jean-Marie Le Pen, der im September 1987 erklärt hatte, dass die Gaskammern ein "Detail" des Zweiten Weltkriegs gewesen seien. Diese Erklärung hatte er im Dezember 1997 in München wiederholt und war dafür von einem Amtsgericht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. (APA)