Im Oktober 2004 hatte der Gollnisch gesagt, er stelle weder die Deportationen "noch die Hunderttausenden, die Millionen Toten" in den nazideutschen Konzentrationslagern in Frage. Es müsse aber eine "Debatte" darüber geben, auf welche Weise diese Menschen gestorben seien. Darüber sollten Historiker "frei" diskutieren. Mitte Dezember des Vorjahres hob das Straßburger EU-Parlament die Immunität von Gollnisch auf, wodurch der Weg zum Gerichtsverfahren geebnet wurde. Wegen der Aussage wurde Gollnisch auch für fünf Jahre von seinem Lehrstuhl an der Universität von Lyon suspendiert.
Staatsanwalt Varaldi beanstandete in seinem Rekurs, dass sich der Untersuchungsrichter bei der Einstellung inhaltlich in der Frage geäußert habe. "Im Berufungsverfahren soll festgestellt werden, ob er dazu berechtigt ist", sagte der Staatsanwalt und fügte hinzu, dass er im Falle einer Bestätigung des Urteils den Kassationsgerichtshof anrufen werde. Da Strafverfahren war ursprünglich für den 23. Mai am Landgericht von Lyon anberaumt worden.