Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hat viele Aufgaben: Er begutachtet Entwürfe von Staatsverträgen sowie Gesetzes- und Verordnungsentwürfe anderer Bundesministerien. Er berät den Bundeskanzler und erstellt Gutachten.

Auch bereitet er Gesetze vor und vollzieht sie - etwa im Bereich der Förderungsverwaltung wie die Abwicklung der Parteien- und Parteiakademieförderung und der Volksgruppenförderung.

Verfassungsdienst und Regierung sind nicht immer einer Meinung. Zuletzt äußerten die Juristen etwa Bedenken gegen die Schwerarbeiterregelung. (tó/DER STANDARD, Printausgabe, 17.3.2006)