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Fritz Böhm ist wieder ein freier Mann

Foto: APA/ HEINZ PETER ZIEGLER
Nach nur einer Nacht "gesiebter" Luft tauschte Paschings Bürgermeister Fritz Böhm die Gefängniszelle wieder mit dem Bürgermeisterbüro. Sein Doppelgehalt wurde auf Eis gelegt, eine U-Haft ist damit obsolet.

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Linz – "Eine interessante Erfahrung, die ich auf keinem Fall missen möchte" – Paschings Bürgermeister Fritz Böhm (SPÖ) hat nach einer Nacht im Linzer Gefangenenhaus seit Mittwoch wieder Lust auf markige Sprüche.

Nach einer Einvernahme habe der Richter den Antrag der Staatsanwaltschaft Linz auf Verhängung der U-Haft abgewiesen, berichtet Böhms Wiener Verteidiger Wolfgang Brandstetter am Mittwoch im STANDARD-Gespräch. Bedingung dafür war, dass Böhms umstrittenes Gehalt als Geschäftsführer einer Straßenfinanzierungsgesellschaft bis zum Ende des Prozesses, der am 7. April beginnt, auf Eis gelegt wird. "Mein Mandant ist zwar weiter Geschäftsführer, bekommt aber kein Gehalt bezahlt", so der Anwalt. Durch die Einstellung der Gehaltszahlungen sei der Haftgrund "Tatbegehungsgefahr" nicht mehr gegeben, hieß es vonseiten des Landesgerichtes Linz.

In der Tiefgarage vor dem Porsche verhaftet

Das Gemeinde-Enfant-terrible war am Dienstagvormittag in Traun nach einer Sitzung im dortigen Rathaus in einer Tiefgarage verhaftet worden. "Ich wollte gerade in meinen Porsche steigen, als fünf Kripo-Beamte mich aufforderten, meinen Wagen stehen zu lassen und mitzukommen", erzählt Böhm dem STANDARDunmittelbar nach seiner Enthaftung am Mittwoch. Böhm brachte daraufhin zuerst seinen roten Luxuswagen in die heimische Garage und trat dann die Haft an.

Doppelbezüge - Verdacht auf Betrug

Der Hintergrund für die plötzliche Verhaftung sind die seit Jahren umstrittenen Doppelbezüge des SP-Gemeindeoberhaupts. Zusätzlich zu seinem Bürgermeister- Salär von rund 4000 Euro kassierte Böhm eine Geschäftsführer-Gage in der Höhe von rund 3000 Euro. Was anfangs nur der Opposition im Gemeinderat und dem für die Gemeindeaufsicht zuständigen Landesrat Josef Stockinger (ÖVP) sauer aufstieß, beschäftigte alsbald die Gerichte. Vor wenigen Wochen wurde dann die Anklage der Staatsanwaltschaft Linz wegen Verdacht des Missbrauchs der Amtsgewalt, des schweren Betrugs und der Untreue rechtskräftig.

Häfenkost

Mit einem Haftbefehl wegen Tatbegehungsgefahr war die Staatsanwaltschaft zwar vorerst beim Landesgericht Linz abgeblitzt, eine Beschwerde beim Oberlandesgericht hatte dann aber Erfolg. Ein Haftbefehl wurde ausgestellt, und so musste Böhm für eine Nacht Zigarre und Barolo gegen schnöde Häfenkost tauschen. "Es war aber zum Aushalten. Ich war in einer Einzelzelle. Zum Essen gab's einen Mohnstrudel am Abend, einen Apfel samt Joghurt in der Früh", scheint Böhm seinen Landl- Ausflug gut verdaut zu haben.

Anwalt Wolfgang Brandstetter legt Wert auf die Feststellung, den Ausdruck "Sauerei" in dem am 15. März im STANDARD abgedruckten Artikel "Haftbefehl für Ortskaiser" in diesem Zusammenhang nicht verwendet zu haben. (DER STANDARD Printausgabe 16.3.2006)