Liberale Vorstellungen
Das etwa bei Alkoholkonsum oder Ausgehzeiten relativ liberal gehaltene Papier, das der APA vorliegt, richtet sich generell an alle unter 18-Jährigen. Vom Jugendschutzgesetz ausgenommen sind Verheiratete oder Geschiedene beziehungsweise Jugendliche, die Bundesheer oder Zivildienst absolvieren. Geht es nach den Kinder- und Jugendanwälten, soll das Rauchen sowie der Alkoholkonsum für "Jugendliche bis 16 Jahre" weiterhin in allen Bundesländern tabu sein.
Ebenso wäre das Anbieten, die Weitergabe und der Verkauf von Zigaretten, Wein, Bier oder Schnaps an Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Eine Differenzierung zwischen hochprozentigem Alkohol (über 14 Volumsprozent) und Niedrigprozentigem, wie dies derzeit in der Steiermark, Oberösterreich, Tirol und Salzburg besteht, wird im Vorschlag der Kinder- und Jugendanwaltschaft nicht vorgesehen.
Lebensalter plus zehn
Bei den Ausgehzeiten schwebt den Anwälten das, in den östlichen Bundesländern vorherrschende, liberalere Modell vor. Demnach sollten über 16-Jährige in ihrem Fortgehdrang nicht mehr eingeschränkt werden. Bei den jüngeren Nachtschwärmern könnte künftig das so genannte "Lebensalter +10"-Modell zum Tragen kommen. Demzufolge dürfte zum Beispiel ein Zwölfjähriger bis 22 Uhr (12 Jahre + 10) ohne Begleitung unterwegs sein, ein 15-Jähriger bis ein 1 Uhr Früh.
Allerdings gibt es Einschränkungen, was die Wahl der Lokale anbelangt: Tabu sind unter anderem Etablissements, die der Prostitution oder überwiegend dem Glücksspiel dienen. Wer dennoch an einem dieser Orte erwischt wird, beziehungsweise gegen eine andere Bestimmung verstößt, soll abgestraft werden: In einem ersten Schritt durch "ermahnen oder anzeigen". Wer angezeigt wird, dem droht ein Belehrungsgespräch durch einen Jugendberater oder eine Geldstrafe bis maximal 250 Euro.