Im Juni 2005 musste sich Heinz-Christian Strache ziemlich aufregen. Der Grund dafür war die, wie Strache es nannte, "Anlassgesetzgebung" im Fall Kampl. Die Verfassungsänderung wegen der "unglücklichen Formulierung eines Bundesrates", so der FP-Chef damals, sei in einem liberalen Rechtsstaat mehr als fragwürdig und kritisch zu betrachten. Mit einer derartigen "Anlassgesetzgebung, wie sie als Lex Kampl beschlossen wird, droht der Willkür in Zukunft Tür und Tor geöffnet zu werden", meinte Strache zur Causa um den Kärntner Bundesrat Siegfried Kampl.

Mit anderen Worten: Strache äußerte recht deutlich, dass er es demokratiepolitisch bedenklich finde, Gesetze unmittelbar auf Grund eines Präzedenzfalles zu schaffen, ohne weitgehende rechtspolitische Hintergründe in Betracht zu ziehen. An und für sich ein Gedanke, der in einem gewissen Ausmaß nicht unvernünftig ist. Allerdings bestätigte sich durch Straches Anti-EU-Volksbegehren das, was viele schon ahnten: Die Sorge um die Demokratie und den Rechtsstaat ist ganz schnell vergessen, wenn es zum eigenen Nutzen ist.

Und so lässt Strache sich mal eben schnell die Forderung einfallen, jedem Volksbegehren ab 250.000 Unterschriften sollte eine für die Regierung bindende Volksabstimmung folgen. Was für ein unglaublicher Zufall, dass gerade 256.000 Menschen das FP-Begehren unterschrieben haben. Was, wenn nicht dieser Fall, wäre denn Anlassgesetzgebung? Das Fazit daraus: Anlassgesetzgebung ist böse, außer der Anlass passt. Nicht, dass wir uns besondere Illusionen über die Integrität unserer Politiker machen würden - aber es ist immer wieder erleuchtend, die Bestätigung zu bekommen.