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APA
Tageszeitungen können in der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden, auch wenn Teile davon von beruflichem Nutzen sind. Bei Wirtschaftsmagazinen handelt es sich ebenfalls nicht um eine so genannte typische Fachliteratur. Das gilt auch beim Bezug mehrerer Tageszeitungen oder Wochen- bzw. Monatsmagazinen. Ausnahme: Besonderen Berufsgruppen wie etwa Journalisten oder Politikern wird zugebilligt, dass ab der dritten abonnierten Tageszeitung bzw. dem dritten Magazin berufliche Gründe für die Lesefreudigkeit ausschlaggebend sind und damit Werbungskosten vorliegen. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13.3.2006)