Bei Helmpflicht im Demo-Einsatz kann um andere Einsatzverwendung angesucht werden
Stockholm - Beamte und Beamtinnen der schwedischen Polizei
dürfen künftig im Dienst zur Uniform auch religiöse Kopfbedeckungen
tragen. Die schwedische Polizeiverwaltung (Rikspolisstyrelsen, RPS)
folgt mit der am Donnerstag angekündigten neuen Regelung im
Wesentlichen dem britischen Modell, wo das religiös motivierte Tragen
von Turbanen, Kopftüchern oder der jüdischen Kippa bereits seit rund
zwei Jahren gilt.
Die Regelung folgt einer Empfehlung des Ombudsmannes gegen
ethnische Diskriminierung. Laut RPS soll durch die Maßnahme keine
Gruppe der Gesellschaft vom Polizeiberuf ausgeschlossen werden. Das
gelte sowohl für die ethnische als auch für die religiöse
Zugehörigkeit.
Den neuen Vorschriften zufolge müssen religiöse Kopfbedeckungen
"in Form und Farbe" zur schwedischen Polizeiuniform passen. Der
Antragsteller muss dabei selbst ein Modell vorschlagen, dessen
Eignung dann mit dem Arbeitgeber gemeinsam beschlossen wird. Im Falle
von Einsätzen, etwa bei Demonstrationen, wo den Beamten aus
Sicherheitsgründen das Tragen von Visierhelmen vorgeschrieben ist,
muss sich der Beamte entscheiden, ob er den Helm aufsetzt oder um
eine anderwärtige Verwendung ansucht, erläuterte Marie Andersson,
Chefin der Rekrutierungsabteilung der Polizei gegenüber der
schwedischen Nachrichtenagentur TT. (APA)