"Massenwerbesendungen"
Nach den neuen Bestimmungen gelten informationsbezogene Presseaussendungen an Redaktionen und E-Mail-Newsletter an Journalisten und Meinungsführer, die sich an mehr als 50 Adressen richten, ebenso als "Massenwerbesendungen" wie Spam-E-Mails, die für Potenzmittel oder fragwürdige Geldanlagen werben, wird von den PR-Beratern kritisiert. Durch die jetzigen Auflagen würden vor allem seriös arbeitende Informationsanbieter wie PR-Agenturen und Pressestellen von Unternehmen "unnötig belastet".
Grau
Der rechtliche Graubereich sei nun größer anstatt kleiner, heißt es am Donnerstag in einer Pressemitteilung der Berufsgruppe der PR-Berater im Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer. Arbeitsplätze seien gefährdet, denn etliche PR-Agenturen, die gezielt informieren wollen, könnten in ihrer Existenz bedroht sein.
wirtschaft lebt maßgeblich von der Kommunikation via E-Mail