Frankfurt/Oder - Die Mutter der neun in Brandenburg entdeckten toten Babys muss sich nicht wegen Mordes vor Gericht verantworten. Das Landgericht Frankfurt änderte die Mordanklage in achtfachen Totschlag ab und eröffnete das Hauptverfahren. Zudem stellte das Gericht die Verfolgung der ersten Kindstötung wegen Verjährung ein.
Sabine H. hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft im September 1988 das erste Baby gleich nach der Geburt umgebracht. Zwischen 1988 und 1999 soll die heute 40-Jährige insgesamt neun Neugeborene getötet haben. Nach der nun verfügten Anklage wegen Totschlags drohen Sabine H. 15 Jahre Gefängnis. Bei einer Verurteilung wegen Mordes hätte die Frau mit lebenslanger Haft rechnen müssen.