Der Entwurf sieht konkret vor, dass ein Praktikum als befristetes Arbeitsverhältnis mit Ausbildungselementen definiert werden soll, wobei der Einsatz von Praktikanten entsprechend der Ausbildung in den Schulen erfolgen sollte. Der Dienstgeber von Pflichtpraktikanten soll in Zukunft dafür Sorge tragen, dass dem Pflichtpraktikanten die für die entsprechende Berufsausbildung notwendigen Arbeiten zugewiesen werden.
Weitere Forderung: Pflichtpraktikanten sollen ein Entgelt erhalten. Wenn kein Kollektivvertrag vorhanden ist, soll sich die Höhe des Entgeltes nach der Vereinbarung im Praktikanten-Arbeitsvertrag richten. Wenn zwar ein Kollektivvertrag vorhanden ist, aber keine Regelung für Pflichtpraktikanten, soll der Lohn bzw. das Gehalt der niedrigsten Lohn- bzw. Verwendungsgruppe aus dem jeweiligen Kollektivvertrag gelten.
GPA überlegt Ausweitung