Die Arbeiterkammer (AK) und die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) arbeiten an einem Pflichtpraktikantengesetz, das die Bezahlung von Pflichtpraktika einheitlich regeln soll.

Der Entwurf sieht konkret vor, dass ein Praktikum als befristetes Arbeitsverhältnis mit Ausbildungselementen definiert werden soll, wobei der Einsatz von Praktikanten entsprechend der Ausbildung in den Schulen erfolgen sollte. Der Dienstgeber von Pflichtpraktikanten soll in Zukunft dafür Sorge tragen, dass dem Pflichtpraktikanten die für die entsprechende Berufsausbildung notwendigen Arbeiten zugewiesen werden.

Weitere Forderung: Pflichtpraktikanten sollen ein Entgelt erhalten. Wenn kein Kollektivvertrag vorhanden ist, soll sich die Höhe des Entgeltes nach der Vereinbarung im Praktikanten-Arbeitsvertrag richten. Wenn zwar ein Kollektivvertrag vorhanden ist, aber keine Regelung für Pflichtpraktikanten, soll der Lohn bzw. das Gehalt der niedrigsten Lohn- bzw. Verwendungsgruppe aus dem jeweiligen Kollektivvertrag gelten.

GPA überlegt Ausweitung

In der GPA gibt es darüber hinaus Überlegungen, den Entwurf auf alle Praktika auszuweiten. Über diese Frage habe man sich allerdings innerhalb der Gewerkschaft noch nicht geeinigt, berichtet das Monatsmagazin "DATUM – Seiten der Zeit" in seiner aktuellen Ausgabe. (red)