Kairo - Ein schielender Ehemann ist kein Scheidungsgrund, auch wenn seine Blicke einem Schauer über den Rücken jagen. Das befand ein Gericht in Kairo und wies damit das Ersuchen der 38-jährigen Mahrussa ab, die sich nach dem ersten Blick auf ihren unbebrillten Mann in der Hochzeitsnacht betrogen fühlte.

Zu Beginn der Bekanntschaft mit dem 42-jährigen Apotheker Mahmud habe sie sein Schielen nicht bemerkt, da er immer eine dicke Brille getragen habe, gab Mahrussa vor dem Gericht des Kairoer Viertels Maadi an. Als er die Brille selbst dann nicht abnahm, als er bei ihrem Vater um ihre Hand anhielt, sei sie zwar etwas misstrauisch geworden. Er habe sich aber mit einer vorübergehenden Augenkrankheit herausgeredet.

Die Hochzeitsnacht schließlich enthüllte alles. Ein Blick aus seinen unbebrillten Augen verursache ihr Gänsehaut, sagte Mahrussa vor Gericht. Doch als Mahmud die Brille vor den Richtern abnahm und fragte: "Haben Sie Angst?", sagten die nur "Nein" - und schickten das Ehepaar nach Haus. (APA)