Zu Beginn der Bekanntschaft mit dem 42-jährigen Apotheker Mahmud habe sie sein Schielen nicht bemerkt, da er immer eine dicke Brille getragen habe, gab Mahrussa vor dem Gericht des Kairoer Viertels Maadi an. Als er die Brille selbst dann nicht abnahm, als er bei ihrem Vater um ihre Hand anhielt, sei sie zwar etwas misstrauisch geworden. Er habe sich aber mit einer vorübergehenden Augenkrankheit herausgeredet.
Österreich
Richter in Ägypten: Schielen kein Scheidungsgrund
Klägerin: "Blicke von Ehemann machen mir Gänsehaut"
Kairo - Ein schielender Ehemann ist kein
Scheidungsgrund, auch wenn seine Blicke einem Schauer über den Rücken
jagen. Das befand ein Gericht in Kairo und wies damit das Ersuchen
der 38-jährigen Mahrussa ab, die sich nach dem ersten Blick auf ihren
unbebrillten Mann in der Hochzeitsnacht betrogen fühlte.
Die Hochzeitsnacht schließlich enthüllte alles. Ein Blick aus
seinen unbebrillten Augen verursache ihr Gänsehaut, sagte Mahrussa
vor Gericht. Doch als Mahmud die Brille vor den Richtern abnahm und
fragte: "Haben Sie Angst?", sagten die nur "Nein" - und schickten das
Ehepaar nach Haus. (APA)