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Ute Bock

Foto: APA/ ROLAND SCHLAGER
Wien – "Ich habe Leute, die trauen sich nicht mehr auf die Post, um ihre Briefe abzuholen. Sie haben Angst, dass dort die Fremdenpolizei wartet, um sie in Schubhaft zu setzen": So drastisch schilderte die Flüchtlingshelferin Ute Bock am Freitag die Lage von Asylwerbern in Wien. Das neue, strenge Fremdenrecht stelle manch Betroffenen unter permanente Gefängnisdrohung – selbst Menschen, deren Asyl-Berufungsverfahren nicht abgeschlossen sei.

Unterstützung bekam Bock von Alev Korun, Integrationssprecherin der Grünen in Wien. Sie schlug eine Brücke zu einem " zunehmend restriktiven Vorgehen des Fonds Soziales Wien" (FSW), der in der Bundeshauptstadt die Flüchtlings-Grundversorgung organisiert. So bekomme etwa die Asylberatung Ute Bocks statt ursprünglich vier Stellen seit Jänner 2006 nur mehr zwei Stellen bezahlt.

Auch der 16-Euro-Tagsatz für die Unterbringung eines Flüchtlings sei in Wien um einen Euro niedriger angesetzt als die Höchstsumme laut Bund-Länder-Vereinbarung; für die betreuenden NGOs summiere sich das zu Zusatzverlusten. Während privat untergebrachte Asylwerber – rund 5000 der derzeit insgesamt 7300 Betroffenen – angesichts strengerer Wohnungskontrollen und eines Mietvertrag-Nachweiszwangs um Mietgeld und manchmal gar Krankenversicherung umzufallen drohten.

Tatsächlich versuche der FSW, Asylwerber "mit irgendwelchen Vorwänden aus der Grundversorgung rauszubringen", ergänzte Bock im Interview für die derStandard.at-Einserfrage. Doch hier kam Widerspruch von Christian Neumayer, Leiter des Fachbereiches Wohnen im FSW: Mietvertragsnachweise seien "nötig, um Verstöße zu verhindern" – und würden zudem unbürokratisch gehandhabt.

Die Asylberatung wiederum sei nur angesichts sinkender Unterbringungszahlen in Wien eingeschränkt worden – und auch der Tagsatz entspreche der Bund-Länder-Vereinbarung "voll und ganz". Das sei schon richtig, merkt hier Christoph Riedl von der Diakonie an: "Aber die Summe wurde seit 1992 nicht an den Preisindex angepasst." (bri, DER STANDARD Printausgabe 4/5.3.2006)