Der Film läuft daher auch nicht wie geplant am 10. März in Österreich an. Der Streifen ist nach dem gerichtlichen Aufführungsverbot in Deutschland auch in Österreich bis auf weiteres ohne Starttermin, teilte der Verleih Constantin Film in einer Aussendung mit.
Keine Anfechtung möglich
Der Streifen schildere das Privatleben und die blutige Tat des Kannibalen detailgetreu in reißerischer und bloßstellender Weise, befand das deutsche Gericht. Das sei ein schwerer und rechtswidriger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Das Urteil ist unanfechtbar. Die unterlegene Produktionsfirma könnte jedoch Verfassungsbeschwerde einlegen oder ein neues, und voraussichtlich langwieriges Verfahren in der Hauptsache einleiten. Bei Zuwiderhandlung drohen Produktionsfirma und Verleih ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft, falls der Film "vervielfältigt, beworben oder auf andere Weise in Verkehr gebracht wird".
Das Gericht gab mit seinem Urteil einer einstweiligen Verfügung statt, die Meiwes gegen die amerikanische Produktionsfirma Atlantic Streamline angestrengt hatte. Obwohl der reale "Kannibale" mit seiner beispiellosen Tat ein großes Medieninteresse hervorgerufen habe, bedeute dies nicht, dass er sich ohne Einwilligung zum Gegenstand eines Horrorfilms machen lassen müsse. Die Kunstfreiheit werde nicht schrankenlos gewährt. Jeder dürfe selbst bestimmen, ob andere sein Privatleben in einem Unterhaltungsfilm darstellen dürften.
Produzent will gegen Filmverbot klagen
"Rohtenburg" statt "Rotenburg": Verfremdung nicht ausreichend
Der Film mit dem deutschen Hollywood-Star Thomas Kretschmann in der Hauptrolle gebe das Privatleben des Kannibalen ohne ausreichende Verfremdung wieder, erklärte das Gericht weiter. Schon der Titel des Films weise praktisch unverhüllt auf Meiwes hin. In Deutschland hatte der Verleih Senator den Film ursprünglich vom 9. März an in die Kinos bringen wollen.
Meiwes muss sich zur Zeit in Frankfurt zum zweiten Mal wegen Mordes verantworten. Er hat zugegeben, im März 2001 einen 43 Jahre alten Ingenieur aus Berlin entmannt, getötet, zerlegt und in Teilen gegessen zu haben. Der Bundesgerichtshof hatte ein erstes Urteil zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags aufgehoben, weil mehrere Mordmerkmale nicht ausreichend geprüft worden seien.
"Räuberei"
Rechtsanwalt Harald Ermel sagte, in dem Film seien mindestens 88 Übereinstimmungen mit Meiwes' Geschichte zu finden. Der Spielfilm sei "Räuberei" an der privaten Lebensgeschichte seines Mandanten. Der Hauptdarsteller sehe zudem fast eins zu eins aus wie sein Mandant.