Wien - Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag den Entwurf zur Außenhandelsverordnung einstimmig beschlossen, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Den Grünen geht die Verordnung zwar nicht weit genug, sie stimmten dem Entwurf dennoch zu, erläuterte Abgeordnete Michaela Sburny. Im Gegensatz zu den Grünen meinte der Ressortchef, Wirtschaftsminister Martin Bartenstein, dass die Lücke in Bezug auf die EU durch die Verordnung geschlossen worden sei.

Positiv bewertete Sburny vor allem die Bestimmungen hinsichtlich der Bewilligung für die Ausfuhr von Software und Technologie, sie bedauerte aber, dass dies nur im Hinblick auf Drittländer gelte, nicht aber innerhalb der EU. Wie ihr Klubkollege Peter Pilz vermisste sie eine entsprechende Angleichung des Kriegsmaterialiengesetzes an das Außenhandelsgesetz und an die Außenhandelsverordnung, wofür jedoch nicht der Wirtschaftsminister zuständig sei. Pilz kündigte an, dies im Innenausschuss ansprechen zu wollen, zumal es auch Unverhältnismäßigkeiten im Hinblick auf Strafsanktionen gebe.

Strengere Bestimmungen

Bartenstein hob die in der Verordnung verankerten deutlich strengeren Bestimmungen hervor und unterstrich, dass nun auch Chemikalien in die Verordnung einbezogen seien. Bei der Lieferung von Waffen würden selbstverständlich Endverbraucherzertifikate verlangt, jeder Ausfuhrantrag werde dem Innen- und dem Außenministerium sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorgelegt.

Die Verordnung basiert auf dem neuen Außenhandelsgesetz 2005. Die bisherigen Bestimmungen der geltenden Außenhandelsverordnung sowie der Chemiewaffenverordnung werden in die neue Verordnung übernommen. Mit der Verordnung erfolgt auch eine Anpassung an die Erfordernisse des EU-Rechts und der einschlägigen internationalen Übereinkommen. Darüber hinaus werden die neuen Bestimmungen des Außenhandelsgesetzes konkretisiert. Wie in den Erläuterungen betont, wurde mit dem vorliegenden Entwurf darauf Bedacht genommen, die notwendige Kontrolle ohne unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaft zu gewährleisten.

Im einzelnen werden jene Güter bestimmt, für die eine Melde- und Bewilligungspflicht bei der Ausfuhr, Durchfuhr und Vermittlung besteht. Die Liste entspricht dem aktuellen Stand der "Wassenaar Munitions List" und der EU-Militärgüterliste. Meldepflichten herrschen auch bei so genannten "Dual-Use-Gütern", Güter mit doppelter Verwendungsmöglichkeit für zivile oder militärische Zwecke. Ebenso werden Ausnahmen von den Bewilligungspflichten für bestimmte zivile Waffen festgelegt. Diese Ausnahmen gelten nicht für Aus- und Durchfuhren in Embargoländer, wobei jene Länder, die einem EU-Embargo unterliegen, namentlich nicht aufgelistet sind, da es sich dabei um eine EG-Verordnung handelt, die unmittelbar anwendbar ist. (APA)