"Diese Maßnahme sowie damit begleitende Informationen sind als Vorsichtsmaßnahme vom Gesetz her notwendig", betonten Landeshauptmann Sausgruber und Agrar-Landesrat Schwärzler am frühen Abend im Landhaus Bregenz. Die Überwachungszone in Bregenz, Eichenberg, Fußach, Gaißau, Hard, Höchst, Hohenweiler, Hörbranz, Kennelbach, Lauterach, Lochau, Möggers und Wolfurt entspricht dem gesetzlich vorgesehenen 10 Kilometer-Radius um den Fundort des infizierten Tieres.
Laut Landes-Veterinärabteilung sind 350 Geflügelhalter mit zusammen 19.700 Stück Geflügel betroffen. In die und aus der Überwachungszone darf in den kommenden 15 Tagen kein lebendes Geflügel gebracht werden. Tierschauen, Märkte oder Messen mit Geflügel sind untersagt, ebenso die Jagd von Wildvögeln. Außerdem werden Stallpflicht und strenge Desinfektionsmaßnahmen vorgeschrieben.