Graz - In der Steiermark wurde vom Arbeitsmarktservice eine Voraussetzung gestrichen, die den Zugang zum so genannten "Blum-Bonus" - der Lehrstellenförderung - bisher erschwert hat. Bisher hatte man zur Erlangung der Förderung eine vorausgehende Vermerkung als "lehrstellensuchend" vorweisen müssen. Weiters muss nun nicht mehr vor Beginn des jeweiligen Lehrverhältnisses um Förderung angesucht werden. Das Ansuchen könne innerhalb der ersten sechs Monate eines bestehenden zusätzlichen Lehrvertrags nachgereicht werden.

Über das Blum-Fördermodell erhalten Betriebe für jedes zusätzlich geschaffene Lehrverhältnis im ersten Lehrjahr 400 Euro, im zweiten 200 Euro und im dritten Lehrjahr 100 Euro Entschädigung pro Monat. AMS-Landesgeschäftsführer Karl Heinz Snobe sieht durch die seit September 2005 laufende Aktion eine erhebliche Entspannung am Lehrstellenmarkt. "Knapp 1.500 Lehrplätze sind seit Anfang September auf das Konto dieser Aktivität zu buchen", so Snobe.

Anfängliche Skepsis

Die Arbeiterkammer hatte sich Mitte Februar eher skeptisch über den Erfolg des Blum-Bonus gezeigt. "Großer Aufwand, bescheidene Reaktion der Wirtschaft", so AK-Präsident Herbert Tumpel damals. Der effektive Zuwachs an Lehrstellen sei nicht einmal halb so groß wie die Zahl der Förderfälle. Es seien mehr Initiativen zur Lösung der Lehrstellenkrise von Nöten, erklärte Tumpel. (APA)