Konkret ist vorgesehen, für den öffentlichen Dienst eine eigene Verordnung zu verabschieden. In dieser wird festgelegt, dass Außendienste von mehr als 50 Prozent der monatlichen Dienstzeit für eine Berücksichtigung in der Schwerarbeiterregelung ausreichen. Etwa 85 Prozent der Exekutiv-Beamten dürften darunter fallen. Bei den Soldaten werden Zeiten des Auslandseinsatzes - Stichwort Blauhelme - angerechnet. Noch in Verhandlung stehen Sonderregelungen für Katastrophenhelfer und Berufsfeuerwehrleute. Der Beschluss der entsprechenden Verordnungen soll jedenfalls am Donnerstag im Ministerrat erfolgen.
In der Parlamentsdebatte wurde jedenfalls von der ÖVP klar gemacht, dass sie entgegen einzelnen Stimmen aus Reihen der Wirtschaftskammer und der Christgewerkschafter hinter dem Projekt von Sozialministerin Ursula Haubner (B) steht. Der Chef der Beamten-Gewerkschaft, Fritz Neugebauer, hob dabei vor allem die Berücksichtigung der Exekutive hervor, an der er nicht gerade unbeteiligt war. Auch Sozialministerin Ursula Haubner (B) hielt an ihrem Konzept fest und würdigte, dass in ihrem Ressort ständig Anrufe aus dem Ausland eingingen, um sich nach dem Modell zu erkundigen.
Die Opposition ließ sich von all dem wenig beeindrucken. ÖGB-Frauenchefin Renate Csörgits (S) bekrittelte, dass eine eigene Regelung für Frauen fehle und befürchtete, dass lediglich zwei Prozent der Neuzugänge in die Pension von der Regelung profitieren werden können. Der Grüne Sozialsprecher Karl Ölliner bemängelte, dass jemand, der von 15 bis 49 Schwerarbeit geleistet habe, von der Regelung nicht erfasst werde, da die zehn geforderten Schwerarbeitsjahre in den letzten 20 Jahren vor der Pension geleistet werden müssen.