Nachdem die US-Behörden in der Vergangenheit "mit Unverständnis" auf die Einreiseverweigerung der Bundesrepublik reagiert hätten, sei die Geheimdienstrunde im Bundeskanzleramt am 17. Jänner 2006 zu dem Beschluss gekommen, "dass eine mögliche Einreise akzeptiert wird", heißt es demnach in dem Regierungsbericht weiter.
Laut "Leipziger Volkszeitung" hatten US-Behörden offenbar bereits Ende 2002 die Freilassung von Kurnaz erwogen - wegen dessen "nicht feststellbarer Schuld sowie als Zeichen der guten Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden". Aber zu dieser Zeit habe der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) für die Abschiebung von Kurnaz in die Türkei und eine Einreisesperre nach Deutschland plädiert, berichtet das Blatt unter Berufung auf ein internes BND-Schreiben vom 9. November 2002.
Laut dem vertraulichen Regierungsbericht sei Kurnaz am 23. und 24. September 2002 in Guantanamo durch zwei Mitarbeiter des BND und einen Verfassungsbeamten auf Anregung der US-Behörden hin vernommen worden. "Die Befragungen fanden in klimatisierten Vernehmungscontainern statt" und "auf Bitten der deutschen Delegation" mit abgenommenen Handfesseln, aber mit einer an einem Eisenring am Boden angeketteten Fußfessel, zitiert die Zeitung aus dem Regierungsbericht.