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Dan Browns Bestseller "Sakrileg" erschien unter dem Originaltitel "The Da Vinci Code".

Foto: AP /Tim Boyd
London - Der amerikanische Bestseller-Autor Dan Brown hat am Montag vor einem Gericht in London zum ersten Mal den beiden Autoren gegenüber gestanden, die ihn des Plagiats bezichtigt haben. Mit dem Aufsehen erregenden Prozess um Browns Welterfolg "Sakrileg" streben der Neuseeländer Michael Baigent und der Amerikaner Richard Leigh eine Millionenentschädigung an. Sollten sie Recht bekommen, könnten der Weiterverkauf des Brown-Buches und auch der Start der Hollywood-Verfilmung unter dem Originaltitel "The Da Vinci Code" im Vereinigten Königreich gefährdet sein. Die Weltpremiere beim Filmfestival in Cannes Mitte Mai wäre nicht betroffen.

Browns vorsichtiges Lächeln beim Betreten des Gerichtssaales wirkte nervös. Der 41-jährige gilt als extrem öffentlichkeitsscheu. Er sei ein "weltberühmter Mann mit dem Gesicht eines Unbekannten", kommentierte eine Reporter des britischen Senders BBC. Zuvor hatten britische Kameraleute vor dem altehrwürdigen Londoner High Court bei der Ankunft der Verfahrensteilnehmer in mehreren Limousinen Brown nicht erkannt und waren zunächst auf jemand anders zugegangen.

Dan Brown nicht Angeklagter, sondern Zeuge im Prozess

In dem Prozess, der erst Montag in einer Woche mit der Beweisaufnahme fortgesetzt werden soll, steht Brown nicht als Angeklagter, sondern als Zeuge der Verteidigung vor Gericht. Der 41-jährige Multimillionär soll für seinen US-Verlag Random House - ein Tochterunternehmen des deutschen Bertelsmann-Konzerns - die Klage von Baigent und Leigh wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten entkräften. Sie behaupten, Brown habe wesentliche Grundelemente seines Religionsthrillers ohne Genehmigung aus ihrem bereits mehr als 20 Jahre zuvor erschienenen Sachbuch "Der heilige Gral und seine Erben" übernommen und zu seinem Thriller "The Da Vinci Code" ausgebaut.

Weil es nach englischem Recht nur schwer möglich ist, eine Plagiatsklage gegen eine Person durchzusetzen, halten sich die Kläger an das Unternehmen, das Browns inzwischen weltweit in 44 Sprachen rund 48 Millionen Mal verkauften Bestseller herausgebracht hat. Kurioserweise ist das Buch der Kläger im selben Verlag erschienen. Random House sei auch deshalb "wirklich traurig" über diesen Prozess, hieß es in einer Stellungnahme. "Random House macht es keineswegs Spaß, sich in einem Rechtsstreit verteidigen zu müssen, der jeder Grundlage entbehrt, und wir sind sicher, dass wir gewinnen."

Brown soll sich das zentrale Thema des "Gral"-Buches "angeeignet" haben

Demgegenüber erklärte Jonathan James, der Anwalt der beiden Kläger, bei der ersten Anhörung vor Richter Peter Smith, der Autor von "The Da Vinci Code" habe sich "ohne jeden Zweifel" das zentrale Thema des "Gral"-Buches seiner Mandanten "angeeignet". "Die Kläger stehen damit nicht allein. Viele Menschen überall in der Welt haben das ganz ähnlich gesagt seit "The Da Vinci Code" erstmals veröffentlicht wurde."

Nach Angaben britischer Medien streben die Kläger eine Entschädigung von mindestens 10 Millionen Pfund (fast 15 Millionen Euro) an. Die Möglichkeit eines Verkaufsstopps für das Buch sowie einer Verzögerung des Filmstarts, die mit Ausfällen in Millionenhöhe verbunden wären, gilt dabei als Druckmittel.

Brown habe Ideen in legalem Umfang verwendet

Brown soll durch seine Aussagen die Argumentation der Verteidigung belegen, wonach er lediglich in völlig legalem und allgemein üblichen Umfang Ideen aus dem Buch der Kläger neben zahlreichen weiteren Quellen verwendet habe. Im Kern geht es um die These, dass Jesus nicht am Kreuz starb, sondern vielmehr mit Maria Magdalena mindestens ein Kind zeugte. Die Erblinie würde mit Nachkommen bis in unsere Tage reichen und von der katholischen Obrigkeit ebenso heimlich wie brutal bekämpft werden.

Für das Verfahren wurden zunächst 15 Verhandlungstage angesetzt. Der Richter behielt sich vor, ein Urteil noch nicht gleich am letzten Prozesstag, sondern erst nach einer Bedenkfrist zu fällen. (APA/dpa)