Wien - Der Konflikt um das ausständige Penaltyschießen zwischen Österreichs Eishockey-Meister Vienna Capitals und dem VSV geht in die nächste Runde. Die Wiener entschieden am Dienstagnachmittag auf Basis einer Einstweiligen Verfügung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen (ZRS) in Wien, am Abend (19:00 Uhr) nicht zum angesetzten Shootout anzutreten. Die Villacher, die sich bereits auf der Anreise befanden, mussten/durften umdrehen.

"Der Eishockeyverein Vienna Capitals ist nicht verpflichtet, das Penaltyschießen durchzuführen", lautete die Kernaussage des Beschlusses, den Richter Eder Dienstagmittag gefällt hatte. Laut Einschätzung des Richters sei der Liga-Strafsenat, der eine Neuaustragung veranlasst hatte, "nach den Satzungen nicht zuständig". Stattdessen hätte die Entscheidung durch den Referenten für das Melde-, Ordnungs- und Beglaubigungswesen (MOBA) des ÖEHV erfolgen müssen.

Der VSV hatte ebenso wie die Playoff-Konkurrenten der Capitals (Innsbruck, Linz, KAC) beim Strafsenat gegen die Wertung der 4:5-Niederlage nach Penaltyschießen vergangenen Freitag in Wien protestiert. Der slowakische Top-Referee Jonak hatte das Spiel beendet, nachdem bei den Villachern an Stelle des angeblich falsch notierten Lanzinger (Nummer 24) Topscorer Bousquet (Nr. 54) zum Penalty angetreten war. Die Entscheidungsbefugnis wurde dem Strafsenat unter dem laut Caps-Vizepräsident Martin Platzer "rücktrittsreifen" Vorsitzenden Helmut Gartner nun allerdings entzogen.

Spielergebnis noch nicht beglaubigt

Den Capitals hätte der zusätzliche Punkt durch den zuerkannten Sieg für einen Fixplatz im Semifinale gereicht. Nun muss der Meister wieder um seine Playoff-Teilnahme zittern, ist er doch am Freitag in der Schlussrunde des Grunddurchganges spielfrei. Die Wiener hatten bereits am Montag angekündigt, "alle Mittel einzusetzen", der Liga-Entscheidung nicht Folge leisten zu müssen. Dem Antrag der Capitals, das Spiel als 5:4-Erfolg zu beglaubigen, wurde vom Gericht nicht stattgegeben.

Demnach könnte das Finale des Grunddurchganges auf Grund ungeklärter Zuständigkeitsbereiche innerhalb von Liga und Verband zu einem kontroversen werden. "Ich denke, dass das Resultat nachträglich für uns beglaubigt wird. Wenn nicht, werden wir dagegen berufen", versicherte Platzer. Im Gegensatz zum Strafsenat sei das bei der MOBA auch möglich. "Ich denke, Verbandspräsident Kalt ist intelligent genug, einen Fehler nicht zweimal zu machen", meinte der Caps-Vizepräsident.

Die Zeit drängt jedenfalls, sollten doch bereits am Sonntag die Playoffs beginnen. Der VSV hat sein Ticket als Tabellenzweiter bereits fix. "Die ganze Sache ist keine Sache zwischen Wien und dem VSV, sondern zwischen Wien und der Liga", betonte VSV-Manager Giuseppe Mion, der die Reise in die Bundeshauptstadt selbst nicht begrüßte. "Wir mussten zeigen, dass wir bereit waren, der Entscheidung der Liga nachzukommen." Die Villacher, die mit zwei Torhütern, sechs potenziellen Schützen, sowie mehreren Betreuern nach Wien aufgebrochen waren, durften nach Information durch die Liga auf Höhe Wiener Neustadt umdrehen.

Die Frage Boni

Die Capitals haben im übrigen erneut die Abstellung von Jim Boni als Teamchef in Frage gestellt. Der Italo-Kanadier ist lediglich auf Grund des ausdrücklichen Einverständnisses der Wiener auch in dieser Funktion tätig. "Ob wir Jim Boni weiterhin für den Verband freistellen, bleibt zu überlegen", betonte Capitals-Präsident Hans Schmid. Boni selbst hatte am Wochenende angekündigt, dass er sich aus dem österreichischen Eishockey zurückzieht, sollte sich der Meister auf Grund des fehlenden Punktes durch die Penalty-Causa nicht für das Playoff qualifizieren. (APA/red)

Das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen (ZRS) Wien in der Causa Vienna Capitals gegen den Österreichischen Eishockey-Verband (ÖEHV) im Wortlaut:

"Rechtssache: Eishockeyverein Vienna Capitals gegen Österreichischer Eishockeyverband

Beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wurde heute eine Klage und eine Einstweilige Verfügung des Eishockeyvereins Vienna Capitals gegen den Österreichischen Eishockeyverband eingebracht. Richter Mag. EDER entschied mit Einstweiliger Verfügung, dass der Eishockeyverein heute Abend nicht verpflichtet ist, das Penaltyschießen durchzuführen. Der Strafsenat unter seinem Vorsitzendem Helmut GARTNER, der entschieden hatte, dass heute Dienstag 19:00 Uhr in der Albert-Schulz-Halle das Penaltyschießen wiederholt werden müsse, war nach der Entscheidung des Richters nach den Satzungen nicht zuständig. Die Entscheidung hätte durch den Referenten für das Melde-, Ordnungs- und Beglaubigungswesen des ÖEHV erfolgen müssen. Dem Verband steht es frei eine ordnungsgemäße Entscheidung herbeizuführen.

Dem Antrag, das Meisterschaftsspiel zwischen EV Vienna Capitals und dem Villacher SV mit 5:4 zu Gunsten des EV Vienna Capitals zu beglaubigen, wurde nicht stattgegeben."