Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) behandelt in seiner heute beginnenden Frühjahrssession die Klage der Kärntner FPÖ gegen das Land Kärnten. Die Klage wurde eingereicht, weil die Parteienförderung seit der Spaltung der Partei an das BZÖ ausbezahlt wird. Die FPÖ hofft auf eine rasche Entscheidung - geht es doch darum, wie viel Geld für den Nationalratswahlkampf zur Verfügung steht. Die Section Control wurde beim VfGH angefochten und wird ebenso geprüft wie das Pensionskassengesetz. (APA)