Brüssel - Die gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission veröffentliche am Freitag Fallstudien über die so genannte Koexistenz von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Kulturen in Saatgut.

Das Ergebnis ist, dass der von der EU-Kommission festgelegte Schwellenwert von 0,9 Prozent für Kulturen eingehalten kann, wenn der Anteil der gentechnisch veränderte Anteil im Saatgut 0,5 Prozent nicht überschreitet. Die EU- Kommission will auch Bioprodukte mit einem Anteil von bis zu 0,9 Prozent gentechnisch veränderten Organismen weiter als solche kennzeichnen, was insbesondere in Österreich, aber auch in Luxemburg und Griechenland auf Widerstand stößt.

Einige bis keine Ausnahmen

Um die Koexistenz sicherzustellen und zu verhindern, dass sich gentechnisch verändertes Saatgut für Mais mit herkömmlichem vermischt, sind nach Ansicht der Studienautoren "nur einige oder gar keine Maßnahmen" notwendig. Untersucht wurden die Auswirkungen bei Mais, Zuckerrübe und Baumwolle. Nur bei Mais sind "Veränderungen in der gegenwärtigen 2. Spalte Praxis" notwendig, heißt es, um die Koexistenz zu gewährleisten. So wird empfohlen, dass der Abstand zwischen Maisfeldern, in denen unterschiedliche gewirtschaftet wird, von gegenwärtig hundert bis zweihundert auf vier- bis sechshundert Meter ausgeweitet wird.

Viertes Verbot in Vorbereitung

Der Bericht dient als Grundlage für die von der österreichischen EU-Präsidentschaft organisierte Konferenz am 5. und 6. April in Wien über die so genannte Koexistenz in der Landwirtschaft. Nach dieser Konferenz will die EU über weitere Maßnahmen entscheiden. Sie will auch einen neuen Anlauf nehmen, um bestehende Gentechnikverbote wie in Österreich zu kippen. Österreich hat die Einfuhr von Saatgut für drei Maissorten verboten, ein viertes Verbot ist in Vorbereitung.

In den nächsten Wochen soll ein Bericht der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu wissenschaftlichen Begründungen der Importverbote fertig gestellt werden. Sollte die Behörde, wie erwartet, zum Schluss kommen, dass die Argumente der betroffenen Mitgliedstaaten Österreich, Deutschland, Luxemburg, Frankreich und Griechenland nicht fundiert sind, will die EU-Kommission auch vor dem Hintergrund eines negativen WTO-Spruchs einen neuen Antrag auf Aufhebung der Beschränkungen stellen. (Alexandra Föderl-Schmid, Brüssel, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 25./26.2.2006)