2002 wurde die gesetzliche Grundlage für die Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke zur Überwachung des Fahrtempos in Tunnels oder Baustellenabschnitten geschaffen. Der Beschwerdeführer, der sich an den VfGH wandte, fühlt sich durch diese automatische Geschwindigkeitsmessung in seinen verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten verletzt.
Wien
Verfassungsrichter prüfen die Section Control
Schnellfahrer hat Beschwerde eingelegt weil Geschwindigkeitsübertretung nur auf Basis der Fahrzeit geschätzt wird
Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft die Section
Control. Ein Autofahrer, der wegen Schnellfahrens im Wiener
Kaisermühlentunnel bestraft wurde, hat beim Höchstgericht Beschwerde
eingelegt.
Er argumentiert: Die Section Control sei unsachlich, weil die
Geschwindigkeitsübertretung nur auf Basis der Fahrzeit geschätzt
werde. Diese Durchschnittsbetrachtung führe außerdem zu unsachlichen
Strafen - weil jemand, der die erlaubte Geschwindigkeit nur kurz aber
massiv überschreitet (und damit wesentlich gefährlicher sei) gleich
bestraft werde wie jemand, der "gleichmäßig" etwas zu schnell fährt. (APA)