Wirtschaftskammer- Präsident fordert: Zurück an den Start und Lösung über Neuregelung der Invaliditätspensionen
Redaktion
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Wien - Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl fordert einen Neustart für die Schwerarbeiter-Regelung. In der
Mittwoch-Ausgabe der "Salzburger Nachrichten" plädiert Leitl dafür,
diese Frage im Pensionsrecht im Zuge einer Neuregelung der
Invaliditätspensionen zu regeln. Ihm gehe es darum, dass jene
Menschen früher und zu günstigeren Bedingungen in Pension gehen
dürfen, die auf Grund ihrer Arbeit körperlich so beeinträchtigt
seien, dass sie diese nicht mehr ausüben könnten. Allerdings dürfe
diese Gruppe fünf Prozent nicht überschreiten. Aus Leitls Sicht ist
das eine "menschlichere Lösung" als das Aufstellen abstrakter
Schwerarbeitskriterien.
Beschlossen
Die Regierung hatte am vergangenen Donnerstag im Ministerrat
beschlossen, dass man mit 60 zu einem Jahresabschlag von 1,8 Prozent
in Pension gehen kann, wenn man innerhalb der letzten 20 Berufsjahre
mindestens zehn schwer gearbeitet hat. Was genau unter Schwerarbeit
zu verstehen ist - als Kriterien sollen Kalorienverbrauch, Hitzegrade
oder Schichtdienstzeiten gelten - muss Sozialministerin Ursula
Haubner noch in einer Verordnung festlegen.
Zweifel
Leitl bezweifelt nun die Sinnhaftigkeit dieser Kriterien. So könne
es vorkommen, dass jemand in den Genuss der Schwerarbeiterregelung
komme, obwohl er voll arbeits- und leistungsfähig sei, nur weil er
die formalen Kriterien erfülle, ein anderer aber keine Chance auf die
Regelung habe, obwohl er körperlich schwer beeinträchtigt sei.
Deshalb solle man versuchen, über die Invaliditätspension eine "in
Summe bessere Lösung zu bewerkstelligen, ohne dass jemand das Gesicht
verliert".
Nachdenkpause
Dafür würde Leitl auch in Kauf nehmen, dass die
Schwerarbeiterregelung nicht mit 1. Jänner 2007 in Kraft treten
könne. Man dürfe sich ruhig ein paar Monate mehr Nachdenkpause
gönnen, um dann eine bessere Lösung rückwirkend in Kraft zu setzen.
Schon in der Vergangenheit hatte sich die Wirtschaft gegen die
beabsichtigte Schwerarbeiterverordnung gewehrt. Vor allem der
Verwaltungsaufwand in den Betrieben, die potenzielle Schwerarbeiter
melden müssen, hatte ihren Unwillen erregt. (APA)
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