Wien - Justizministerin Karin Gastinger (B) will mit dem neuen Anti-Stalking-Gesetz ein Signal setzen: "Das ist ein Verhalten, das von unserer Gesellschaft nicht akzeptiert und nicht gewollt wird". Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Rosa Logar, Obfrau der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser, betonte die Ministerin am Freitag, dass es sich sehr wohl um ein Offizialdelikt handeln würde. Die kritischen Einwände der Grünen wies Gastinger zurück: "Die Kritik der Grünen ist einfach nicht richtig".

"Vernünftige Lösung"

Scheinbar gehe die Oppositionspartei davon aus, dass es sich um ein Privatanklagedelikt handeln würde, vermutete Gastinger. Tatsache sei aber: "Wir haben hier ganz bewusst ein Offizialdelikt geschaffen". Die Ministerin freute sich über das Ergebnis nach den Diskussionen vor allem mit dem Innenministerium: "Ich glaube, es ist uns eine vernünftige Lösung gelungen."

Mit dem neuen Gesetz wird erstmals "beharrliches Verfolgen" gegen den Willen des Opfers unter Strafe gesetzt. Einerseits handelt es sich dabei um ein Offizialdelikt, d.h. der Staatsanwalt wird vom Amts wegen tätig. Das ist dann der Fall, wenn - zu meist - ein Mann ständig vor der Tür lauert oder dauernd eine Dienstleistung gegen den Willen des Opfers bestellt. Dann kann die betroffene Frau die Polizei anrufen und eine Anzeige erstatten. Die Polizei startet ihre Ermittlungsarbeit und kann auch vor Ort erscheinen. "Hier genügt der Anruf", betonte Gastinger.

Antragsdelikt

Ansonsten handelt es sich in einem schmalen Bereich des Stalking-Verhaltens um ein Antragsdelikt, nämlich bei der Nutzung von Kommunikationsmitteln wie SMS, Emails, Briefe oder wenn ständig Blumen geschickt werden. Das Opfer muss hier einen Antrag bei Gericht auf einstweilige Verfügung stellen. Vorgesehen ist auch eine Änderung der Exekutionsordnung, die einen besseren Schutz von Stalking-Opfern gewährleisten und ein Kontaktverbot ermöglichen soll. Das Gericht kann eine einstweilige Schutzverfügung verhängen und die Exekutive mit dem Vollzug betrauen, d.h. die Polizei kann den Täter wegweisen.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, kann das Opfer die Anzeige nicht mehr zurückziehen. Nur bei einem Antragsdelikt kann sie den Antrag wieder zurücknehmen. Die zu erwartenden Kosten durch die neuen Fälle bei Gericht sollen aus dem Budget des Justizressorts übernommen werden. Ein wesentlicher Punkt ist in dem Gesetzespaket auch, dass Stalking-Opfer durch die Interventionsstellen nun auch einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung bekommen. Mit Hilfe dieser Stellen können Stalking-Opfer auch den Antrag beim Gericht stellen. Gastinger zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz "sehr bald und sehr gut greifen wird".

Frauenhäuser: Lob und eine Forderung

Rosa Logar, Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser, streute dem Engagement der Ministerin und dem Gesetz an sich Rosen: "Sie ist die erste Justizministerin, die sich so aktiv eingesetzt hat, für ein Gesetz, dass vor allem Frauen helfen wird". Nun müsse sich endlich ein Stalker vor der Polizei und vor dem Gericht für sein Handeln verantworten. "Es ist schon ein wichtiger Schritt, dass es zu einer Anzeige kommt". Dadurch könne sich das Verhalten oft schon ändern.

Logar wünschte sich lediglich, dass die Anträge auf einstweilige Verfügungen "sehr rasch" behandelt werden, damit das Opfer nicht wochenlang darauf warten muss. Gastinger meinte dazu, dass die Bearbeitung "unverzüglich", d.h. so schnell wie möglich, erfolgen sollte. Sie werde Infoveranstaltungen und Schulungen für die Richter ermöglichen. Wichtig sei jedenfalls, dass das Opfer das Stalking-Verhalten möglichst umfangreich dokumentiert. (APA)