In der von den beiden großen Fraktionen des EU-Parlaments - Konservativen und Sozialdemokraten - gefundenen Vereinbarung wird beidem Rechnung getragen. Es gilt der Grundsatz, dass ein Binnenmarkt bei Dienstleistungen hergestellt wird, wonach jedes Unternehmen in jedem EU-Land arbeiten kann. Gleichzeitig wird verfügt, dass die Gesetze und Regelungen des Landes, in dem die Dienstleistung angeboten wird, geachtet werden müssen.
Kombination
Damit werden das umstrittene Herkunftslandsprinzip und das Ziellandsprinzip kombiniert. Der ursprüngliche Entwurf von Exkommissar Frits Bolkestein hatte rein das Herkunftslandprinzip forciert. Da mehr bei den sozialen Anforderungen nachgebessert wurde, gibt es mehr Kritik aufseiten der Konservativen und der Wirtschaftsverbände - zumal nun auch ausländische Anbieter nicht mehr verpflichtet werden können, Mitglied in einer Kammer zu werden, um eine Dienstleistung anbieten zu können.
In der Praxis zeigt sich, dass die neue Richtlinie eigentlich nur auf einen relativ kleinen, aber wichtigen Kreis anwendbar sein wird: auf das Bau- und das Baunebengewerbe, von der Baufirma bis zum Installateur. Auch Friseure oder Kosmetiker können sich in Zukunft auf die Dienstleistungsrichtlinie berufen. Erfasst werden aber auch einige freie Berufe wie Architekten und Unternehmensberater.
Pflegeberufe ausgenommen
Generell ausgenommen sind Dienstleistungen von allgemeinem Interesse wie der Nahverkehr oder der kommunale soziale Wohnbau, Zeitarbeitsfirmen und Sicherheitsdienste. Dies gilt auch für den Sozial- und Gesundheitsbereich, sodass sich in Zukunft Pfleger aus Osteuropa nicht auf die Dienstleistungsrichtlinie berufen können.