Ein Mythos aus dem Agrarbereich, der sich aus der EU-Richtlinie über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere speist
Redaktion
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Hie und da wird sie noch erzählt, die Mär von schlafenden Kühen auf bequemen Matratzen, die zur Verfügung zu stellen eine EU-Richtlinie den BäuerInnen vorschreibt. Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch heraus, dass die betreffende Stelle in der Richtlinie über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere kein Wort zu Matratzen oder sonstigen in menschlichen Schlafzimmern auffindbaren Utensilien enthält.
Unter Punkt 8 im Anhang findet sich nur folgende Vorschrift: "Das für den Bau von Unterkünften, insbesondere von Buchten und Einrichtungen verwendete Material, mit dem die Tiere in Berührung kommen können, muss für die Tiere ungefährlich sein und sich gründlich reinigen und desinfizieren lassen."
Die Mär mit der Matratze kam deshalb zustande, weil es bei manchen Landwirten in Europa üblich ist, Plastikmatratzen in den Ställen zu verwenden, beziehungsweise Unterlagen, ob Stroh oder Matten, prinzipiell als Matratzen bezeichnet werden. Plastikmatten sollen übrigens hygienischer und effektiver bei der Vorbeugung von Entzündungen sein, wären also eine ideale Variante, die EU-Richtlinie zu erfüllen.
Aktueller Anlass, diesen EU-Mythos gerade jetzt wieder zu zitieren ist eine ähnliche Regelung in Norwegen, die tatsächlich ab 1. Jänner 2006 Matratzen in Kuhställen vorschreibt. Norwegen, kein Mitgliedsland der EU, geht davon aus, dass die Milchproduktion durch diese Maßnahme steigt.
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