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derStandard.at: ZARA hat mehrere Anzeigen wegen diskriminierender Inserate erstattet. Was erhoffen Sie sich davon?
Schindlauer: Wir haben zwei Strategien: Zum einen erhoffen wir uns, dass die Leute, die die diskriminierenden Inserate geschaltet haben, auch tatsächlich gestraft oder zumindest abgemahnt werden. Wir erhoffen uns auch, über die Öffentlichkeit bekannt und klar zu machen, dass das verboten ist - viele Leute scheinen das nicht zu wissen oder nicht ernst zu nehmen.
Zum anderen machen wir deswegen eine so groß angelegte Aktion, damit wir aufzeigen können, ob die Verwaltungspraxis überhaupt funktioniert, also ob die rechtlichen Möglichkeiten auch tatsächlich genutzt werden und ob sie auch etwas nützen. Sprich ob über das geltende Recht auch wirksam etwas verändert werden kann oder ob das Gesetz verbessert werden müsste, wenn man ernsthaft mit dieser diskriminierenden Praxis aufräumen will.
derStandard.at: Mit welchen Strafen müssen die Angezeigten rechnen?
Schindlauer: Da muss man unterscheiden: Bei den Stelleninseraten ist das Gleichbehandlungesetz die rechtliche Grundlage. Dieses sieht für den Ersttäter nur eine Verwarnung vor, egal wie grauslich oder offensichtlich die Diskriminierung ist. Im Wiederholungsfall wäre dann eine Strafe von bis zu 360 Euro auszusprechen.
Zustäzlich wollen wir aber noch etwas anderes aufzeigen: Die Verwaltungsbehörden haben nämlich keine Möglichkeit festzustellen, ob jemand schon einmal bestraft wurde. Es wurde keine gesetzliche Vorsorge dfafür getroffen, dass die Fälle dokumentiert werden. Die Behörden dürften aber nur dann ein Register führen, wenn das Gesetz sie dazu auffordert, war hier icht der Fall ist. In anderen Rechtsbereichen gibt es zum Beispiel Verwaltungsstrafevidenzen, wo man nachsehen kann, ob jemand schon auffällig geworden ist.
derStandard.at: Warum haben Sie im Bereich der Immobilieninserate eine andere Vorgehensweise gewählt?
Schindlauer: Im Gleichbehandlungsgesetz sind Inserate nicht explizit genannt bzw. es gibt keine Strafbestimmung wie im Arbeitsbereich. Im Wohnungsbereich heißt es nur: "Wohnungen sollen nicht diskriminierend vergeben werden". Das heißt, wenn wir über den Weg der Verwaltungsstrafe gehen wollen, müssen wir auf das alte EGVG zurückggreifen. Da ist ein Strafrahmen ohne Verwarnung bis zu 1.090 Euro vorgesehen.
derStandard.at: Sie prangern an, dass Österreich das letzte EU-Land ist, in dem diese Inserate zum Alltag gehören. Sind in anderen Ländern die Gesetze strenger oder was unterscheidet sie von Österreich?
Schindlauer: Es ist in allen Ländern auch über die EU-Richtlinie verboten. Zum Teil sind die Gesetze strenger, zum Teil ist die Gesellschaft irgendwie wachsamer oder es gibt ein größeres Bewusstsein - es ein größeres Tabu und gehört nicht zum Alltag. Diskriminierende Anzeigen werden vielleicht auch in anderen Ländern vorkommen, aber diese Alltäglichkeit fehlt.
Zudem gibt es überall aktive NGOs, die auch die Ressourcen haben dagegen sofort vorzugehen, aber auch staatliche Institutionen, die hier eingreifen.
derStandard.at: Doris Kohl, die Vorsitzende des Senats 3 der Gleichbehandlungskommission, hat bei der Pressekonferenz bemängelt, dass sich ZARA in diesem Fall nicht an sie gewandt hat. Warum nicht?
Schindlauer: Zum einen tun wird das natürlich auch, zum anderen haben wir ganz andere Möglichkeiten, das Gesetz auszunützen. Uns interessiert der schärfere Weg nun einmal zuerst, weil wir gerne hätten, dass auch Strafen verhängt werden, dass es eine Sanktion gibt.
Die Gleichbehandlungskommission aber kann weder Strafen verhängen noch rechtlich bindende Entscheidungen treffen. Sie kann nur erklären, dass etwas diskriminierend ist. Gutachten der Gleichbehandlungskommission sind vielleicht - wir haben noch keins - sinnvolle Instrumente. Aber das Eine schließt das Andere ja nicht aus.
derStandard.at: Ist das ein grundlegendes Problem des Gleichbehandlungsgesetzes?
Schindlauer: Ja, wie gesagt sieht das Gesetz nicht vor, dass die Gleichbehandlungskommission irgendwas rechtlich Verbindliches entscheiden kann. Das heißt, es gäbe nur die Möglichkeit sich vor der Gleichbehandlungskommission zu einigen: Dann wird dem Täter klar gemacht, dass er diskriminiert und damit das Gesetz gebrochen hat. Dann wird er aufgefordert, sich zu einigen.
Außerdem kann man ein Gutachten der Kommission zwar vor Gericht verwenden, ihm als Unterstützung anbieten. Das heißt aber nicht, dass sich die Gerichtsurteile mit den Erkenntnissen der Gleichbehandlungskommission auch decken müssen.
derStandard.at: Ist Anzeige nicht eigentlich ein sehr scharfes Mittel, um ein diskriminierendes Phänomen des Alltags zu bekämpfen?
Schindlauer: Es könnte ein scharfes Mittel sein, ist es aber sicher nicht. Ich halte es nicht für besonders scharf, wenn ich von der Behörde eine Verwarnung bekomme oder eine minimale Geldstrafe verhängt wird.
Für uns ist es einfach die einzige Möglichkeit, die uns das Gesetz gibt, es gibt keine andere Handhabe. Das Gleichbehandlungsgesetz sagt: Wenn diskriminierende Stellenausschreibung, dann Strafe. Das heißt, es geht nur darum, dass das irgendwer auch anzeigt.
derStandard.at: Eine Anzeige trifft allerdings nur jene Leute, die diese Diskriminierung schon begangen haben. Das heißt aber noch lange nicht, dass man auch verhindern kann, dass andere dies in Zukunft nicht mehr tun?
Schindlauer: Deshalb tun wir das ja auch nicht heimlich, sondern deswegen machen wir diese Aktion auch öffentlich um zu sagen: "Passt auf, es könnte das nächste Mal Euch erwischen".
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...ist ein häufig gebrauchtes Wort, zu einem Modewort geworden. Paßt nur auf, das eure Kinder in der Schule nicht ein verpacktes Schinken-Sandwich auf einen Tisch legen wo, normalerweise muslimische Schüler zu speisen pflegen, das könnte Anstoß erregen und als diskriminierend bewertet werden, so geschehen in den USA/Lewiston Maine, wo ein Schüler deswegen der Schule verwiesen worden ist(Quelle: AC Media April2007). Wäre vielleicht in moslemischen Staaten eher gerechtfertigt gewesen, aber wer tritt jetzt für den verwiesenen Schüler ein, der vielleicht aus nationalem Stolz auf sein Land, und seine Freiheiten aufmerksam machen wollte. Mal was von Meinungsfreiheiten gehört, ohne gleich verbal zu werden.Essen ist also auch schon diskriminierend
Bin sicher keine 'multi-kulti-Träumerin', aber dass Diskriminierung (auch hinsichtl. Alter-gerade da gehört z.B. viel rigoroser vorgegangen!, Geschlecht) in Stelleninseraten untersagt ist u. das auch entsprechend geahndet werden sollte, steht für mich außer Frage.
Natürlich wird sich die Einstellung nicht schlagartig ändern, aber hier geht es auch darum, dass der Gesetzgeber zeigt, was gesellschaftl. erwünscht ist u. was nicht. Solche Entwicklungen muss man langfristig sehen.
Diebstahl ist auch verboten und trotzdem tangiert das die 'Einstellung' von so manchen nicht...
einmal über ihren Tellerrand und begrenzten Horizont hinausblicken.
Ansonsten müsste man sie wirklich für weltfremd halten.
Schliesse mich im Übrigen Petra Bleiceks Posting von 08:31 unterhalb an.
diese fadenscheinige diskussion zeigt doch nur die dummheit und einsichtige herangehensweise dieses vereins zara auf. anstatt zu analysieren, warum es diesen umstand gibt, versucht man mit einer plumpen hammermethode zu reagieren. "ihr dürft das nicht tun weil wir es sagen. punkt". so sieht also die problembewältigungsstrategie eines integrationsvereins aus? dann wird eben beim vorstellungsgespräch für die arbeit, die wohnung etc. ausgewählt.
übrigens: antidiskriminierung kann man nicht per gesetz verordnen. sondern funktioniert nur per bildung, aufklärung, toleranz. und zwar vor allem von seiter jener, die sich integrieren wollen. ist der gute wille deutlich sichtbar, gehen den ewiggestrigen die argumente aus...nicht wahr?
erkläre es doch mal! aber vielleicht geht es auch darum, soziale Dynamiken nicht aufkommen zu lassen, das Menschen - quasi in einer Art selffullfilling prophecy - allein aufgrund ihres Herkommens zu "Schlechten" gestempelt werden und von vornherein kaum mehr Chancen auf ein adäquates Berufsleben haben - nb: deine Argumentation mit den "Umständen" läuft eben genau in die Richtung eines Pauschalurteils, das sich selbst rechtfertigt;
für eine seminararbeit die stellenanzeigen verschiedener tageszeitungen durchforstet. dabei kam heraus. dass in einem massenkleinformat der höchste anteil an nicht geschlechtsneutraler stellenausschreibung vorhanden war. die qualitätsblätter, wo viele personalberaterbüros die anzeigen schalten, lagen da weit zurück, jedoch waren hier immer wieder texte zu finden, die den bewerberkreis sehr deutlich in die eine oder andere richtung lenkten. speziell die altersdiskrimminierung ist oftmals durch texte: "wir suchen für unser junges team" ganz klar gegen ältere bewerberInnen gerichtet! der ganze antidiskrimminierungsparagraph ist ein gummigebilde und viele reizen die möglichkeiten bis zum letzten aus.die strafdrohung ist ja wirklich lächerlich!
wenn du Dinge öffentlich ausschreibst; genauso, wie es nicht des Wirten private Angelegenheit ist, wen er in sein grundsätzlich für die Öffentlichkeit bestimmtes Lokal läßt - insbesondere, wenn es sich um grundlegende und nicht änderbare Eigenschaften wie Herkunft, Hautfarbe oder Muttersprache handelt; wenn es allerdings für die Ausübung der Tätigkeit unumgägnlich ist, dass jemand gut Deutsch spricht, gibt es mW schon die Möglichkeit, dies anzuführen;
es als Recht solche Personen einzustellen die mir passen! Mangelnde Deutschkenntnisse bzw. Unwilligkeit zur Anpassung an hier geforderten Standards ist kein gesellschaftliches problem sondern liegt in der Eigenverantwortung jedes mündigen Menschen! Der Aufruf jeden Arbeitsgeber zu denunzieren der es wagt nicht nach den Kritereien von ZARA personen einzustellen zeigt wie weltfremd und undemokratisch diese selbsternannten Weltverbesserer sind! Dem arbeitssuchenden Ausländer nutzt diese Aktion nicht was aber ZARA egal.
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