Rechtsstreit Altmann - Republik Österreich

Redaktion, 06. Februar 2006 13:06
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    Foto: ap /reed saxon

    Bloch-Bauer-Nichte Maria Altmann vor einem Bildnis ihrer Tante.

Verlauf des über sechs Jahre andauernden Verfahrens - Interpretation einer testamentarischen Bitte war das Kernproblem - Mit Chronologie

Los Angeles/Wien - Im nun entschiedenen Rechtsstreit zwischen Maria Altmann und der Republik Österreich geht es um sechs Bilder von Gustav Klimt, die sich im Besitz von Altmanns Onkel, dem jüdischen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, befanden und während der NS-Zeit in die Österreichische Galerie Belvedere gelangten.

Fünf der Bilder - "Adele Bloch-Bauer I", " Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" - wurden im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tod die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Über zwei wesentliche Detailfragen zur geforderten Rückgabe hatte das Schiedsgericht zu entscheiden. Bei dem anders gelagerten Fall des Bildnis "Amalie Zuckerkandl", das auch von der Familie Müller-Hoffmann beansprucht wird, ist erst mit einer späteren Entscheidung zu rechnen.

Enteignung von Ferdinand Bloch-Bauer

Ferdinand Bloch-Bauer wurde in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament aber seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt.

1999 entschied Rückgabebeirat aufgrund eines Gutachtens gegen Rückgabe

Die Bitte Adele Bloch-Bauers an ihren Ehemann, die Klimt-Bilder nach dessen Tod der Galerie zu übergeben, wurde in einem Gutachten der Finanzprokuratur als verbindlich qualifiziert, daher habe die Galerie mit der tatsächlichen Übergabe der Bilder bzw. deren Ankauf vom Nazi-Verwalter Führer Eigentum erlangt - obwohl Ferdinand Bloch-Bauer zu diesem Zeitpunkt noch lebte. Auf Grund dieses Gutachtens des Vizepräsidenten der Finanzprokuratur, Manfred Kremser, hatte sich im Jahr 1999 der Kunstrückgabebeirat in einer Empfehlung gegen eine Rückgabe ausgesprochen. Bundesministerin Elisabeth Gehrer (V) hatte daraufhin den Erben empfohlen, den Klagsweg zu beschreiten.

Weiteres Rechtsgutachten kam über anderen Schluss über Testamtenspassage

Ein Rechtsgutachten von Rudolf Welser, Zivilrechtsprofessor an der Universität Wien, und Christian Rabl kam jedoch zu einem anderen Schluss als die Finanzprokuratur und sah keinen Eigentumserwerb während der Nazi-Zeit durch die Republik Österreich. Die Kernaussagen: "Die Republik Österreich hat in der Zeit zwischen 1923 und 1948 weder einen Anspruch auf die Klimt-Bilder noch das Eigentum daran erworben. Die Voraussetzungen für eine Ermächtigung zur unentgeltlichen Rückgabe der Bilder an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer gemäß § 1 des Bundesgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen vom 4. 12. 1998 bestehen."

Maria Altmann floh nach dem Einmarsch der Nazis

Die heute 89-jährige Bloch-Bauer-Nichte Maria Altmann musste nach dem Einmarsch der Nazis in Österreich fliehen. Über die Niederlande gelangte sie in die USA, wo sie heute als US-Staatsbürgerin in Los Angeles lebt. Anwalt Schoenberg hatte für Altmann im Jahr 2000 in den USA eine Klage gegen die Republik Österreich eingebracht, nachdem sie eine Klage in Österreich auf Grund des hohen Streitwerts aus Kostengründen nicht weiter verfolgte.

Einigung auf Mediation und Schiedsgericht im Juni 2004

Nachdem das US-Höchstgericht in Washington im Juni 2004, nach zweimaliger Berufung durch die Republik Österreich, in letzter Instanz die Zuständigkeit der US-Gerichte im Rechtsstreit anerkannte, einigte man sich auf eine Mediation und schließlich die Einsetzung eines Schiedsgerichts unter dem Vorsitz des Zivilrechtprofessors Peter Rummel. Ihm zur Seite stehen der von der Republik berufene Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Walter Rechberger, und der von Altmann nominierte Anwalt Andreas Nödl. Von beiden Seiten wurde die Verbindlichkeit der Entscheidung akzeptiert, das zunächst vereinbarte Entscheid-Datum 1. November 2005 hielt jedoch nicht. (APA)

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