Verlauf des über sechs Jahre andauernden Verfahrens - Interpretation einer testamentarischen Bitte war das Kernproblem - Mit Chronologie
Los Angeles/Wien - Im nun entschiedenen Rechtsstreit
zwischen Maria Altmann und der Republik Österreich geht es um sechs
Bilder von Gustav Klimt, die sich im Besitz von Altmanns Onkel, dem
jüdischen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, befanden und während
der NS-Zeit in die Österreichische Galerie Belvedere gelangten.
Fünf der Bilder - "Adele Bloch-Bauer I", " Adele Bloch-Bauer II",
"Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am
Attersee" - wurden im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem
sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tod die Bilder der Republik
Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Über zwei wesentliche Detailfragen zur geforderten Rückgabe hatte das Schiedsgericht zu
entscheiden. Bei dem anders gelagerten Fall des Bildnis "Amalie
Zuckerkandl", das auch von der Familie Müller-Hoffmann beansprucht
wird, ist erst mit einer späteren Entscheidung zu rechnen.
Enteignung von Ferdinand Bloch-Bauer
Ferdinand Bloch-Bauer wurde in der NS-Zeit enteignet und musste in
die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von
einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das
Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem
Testament aber seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben
eingesetzt.
1999 entschied Rückgabebeirat aufgrund eines Gutachtens gegen Rückgabe
Die Bitte Adele Bloch-Bauers an ihren Ehemann, die Klimt-Bilder
nach dessen Tod der Galerie zu übergeben, wurde in einem Gutachten
der Finanzprokuratur als verbindlich qualifiziert, daher habe die
Galerie mit der tatsächlichen Übergabe der Bilder bzw. deren Ankauf
vom Nazi-Verwalter Führer Eigentum erlangt - obwohl Ferdinand
Bloch-Bauer zu diesem Zeitpunkt noch lebte. Auf Grund dieses
Gutachtens des Vizepräsidenten der Finanzprokuratur, Manfred Kremser,
hatte sich im Jahr 1999 der Kunstrückgabebeirat in einer Empfehlung
gegen eine Rückgabe ausgesprochen. Bundesministerin Elisabeth Gehrer
(V) hatte daraufhin den Erben empfohlen, den Klagsweg zu beschreiten.
Weiteres Rechtsgutachten kam über anderen Schluss über Testamtenspassage
Ein Rechtsgutachten von Rudolf Welser, Zivilrechtsprofessor an der
Universität Wien, und Christian Rabl kam jedoch zu
einem anderen Schluss als die Finanzprokuratur und sah keinen
Eigentumserwerb während der Nazi-Zeit durch die Republik Österreich.
Die Kernaussagen: "Die Republik Österreich hat in der Zeit zwischen
1923 und 1948 weder einen Anspruch auf die Klimt-Bilder noch das
Eigentum daran erworben. Die Voraussetzungen für eine Ermächtigung
zur unentgeltlichen Rückgabe der Bilder an die Erben nach Ferdinand
Bloch-Bauer gemäß § 1 des Bundesgesetzes über die Rückgabe von
Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und
Sammlungen vom 4. 12. 1998 bestehen."
Maria Altmann floh nach dem Einmarsch der Nazis
Die heute 89-jährige Bloch-Bauer-Nichte Maria Altmann musste nach
dem Einmarsch der Nazis in Österreich fliehen. Über die Niederlande
gelangte sie in die USA, wo sie heute als US-Staatsbürgerin in Los
Angeles lebt. Anwalt Schoenberg hatte für Altmann im Jahr 2000 in den
USA eine Klage gegen die Republik Österreich eingebracht, nachdem sie
eine Klage in Österreich auf Grund des hohen Streitwerts aus
Kostengründen nicht weiter verfolgte.
Einigung auf Mediation und Schiedsgericht im Juni 2004
Nachdem das US-Höchstgericht in Washington im Juni 2004, nach
zweimaliger Berufung durch die Republik Österreich, in letzter
Instanz die Zuständigkeit der US-Gerichte im Rechtsstreit anerkannte,
einigte man sich auf eine Mediation und schließlich die Einsetzung
eines Schiedsgerichts unter dem Vorsitz des Zivilrechtprofessors
Peter Rummel. Ihm zur Seite stehen der von der Republik berufene
Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien,
Walter Rechberger, und der von Altmann nominierte Anwalt Andreas
Nödl. Von beiden Seiten wurde die Verbindlichkeit der Entscheidung
akzeptiert, das zunächst vereinbarte Entscheid-Datum 1. November 2005
hielt jedoch nicht. (APA)