Dänemark stellt Rolle des Europäischen Gerichtshofes in Frage

von Redaktion  |  12. Jänner 2006, 17:26

Rasmussen: "Werfe ein kritisches Auge auf den Gerichtshof" - Kopenhagen mit Urteilen im Umweltbereich unzufrieden

Der Volltext dieses auf Agenturmeldungen (z. B. APA und REUTERS) basierenden Artikels steht aus rechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.
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5 Postings
Poldi Fesch
11.01.2006 17:16
ja, ja, das unabhaengige Gericht,

der natuerliche Feind aller Verwalter

byron sully
11.01.2006 18:29
ich bin wahrlich kein freund schüssels

oder der oft bedenklichen haltung von schwarz(blau)orange gegenüber dem unabhängigen justizwesen. aber am eugh hab auch ich so manches auszusetzen (nicht so sehr an der arbeit der richterInnen, sondern an den befugnissen, die die politik dem eugh gibt - etwa, daß anscheinend jegliche entscheidung die freiheit der wirtschaft über alles andere stellen muß...)

Poldi Fesch
11.01.2006 19:53
aeh, ja-nein-aber

die Politik konnte sich bislang auf keine anderen Rechtsgrundlagen einigen. Der EuGH hat nicht viel mehr als die beruehmten Grundfreiheiten, auf denen er aufbauen kann. In Wirklichkeit tut er ja nicht viel anderes, als selbsteherrlich, die Parlamente ausgeschalten habende, regierende Politiker ein biszchen einzubremsen. Um beim Unibeispiel zu bleiben, es ist nicht Schuld des EuGH das es soetwas wie einen innereuropaeischen Finanzausgleich in bildungssachen nicht gibt, was sollte er tun ? Detto Natuschuzt, weisz, rein rechtlich, kein Mensch was das sein soll. Und solange sich die pol. Kaste Europas nicht darauf einigen kann, den gesamten Grundrechtsschutz Straszburg zu ueberantworten moechte ich den EuGH nicht beschraenkt sehen.

dr. henry metzger
11.01.2006 18:59

sie glauben aber doch wohl nicht, dass eine rechtsliberal-konservativ gesteuerte reform des eugh daran was ändern würde?

byron sully
11.01.2006 21:01
das hab ich auch nicht behauptet,

ich hab nur gemeint, daß eine grundsätzliche kritik am wesen des eugh (ob von links oder von rechts) nichts verwerfliches ist, da der eugh von seiner aufgabenstellung her mit einem nationalen höchstgericht nur bedingt vergleichbar ist...

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