Büro von Wohnbaustadtrat Faymann rechnet mit rund 1.000 Wohnungsvergaben pro Jahr
Wien - Die Öffnung der Wiener Gemeindebauten für
Nicht-EU-Ausländer kommt früher als erwartet. Wer die entsprechenden
Voraussetzungen - darunter einen mindestens fünfjährigen legalen
Aufenthalt in Österreich - erfüllt und über den entsprechenden
Daueraufenthaltstitel verfügt, kann schon seit Jahresbeginn einen
Vormerkschein beantragen, erklärte eine Sprecherin von
Wohnbaustadtrat Werner Faymann (S) am Mittwoch der APA.
Ursprünglich war vom 23. Jänner als Stichtag ausgegangen worden,
denn bis dahin muss die entsprechende EU-Richtlinie zur
Gleichbehandlung von Ausländern, die sich länger als fünf Jahre im
Land aufhalten, umgesetzt sein. Die Durchführungsverordnung des
Bundes für das neue Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, die den
Umgang mit den verschiedenen Aufenthaltstiteln regelt, gilt aber
schon seit 1. Jänner. Seit diesem Zeitpunkt können daher auch schon
Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen von Ausländern beantragt
werden, so die Sprecherin, die damit einen "Kurier"-Bericht
bestätigte.
Einen Ansturm auf die Wohnungen gebe es allerdings noch nicht. "Es
gibt ein paar Anrufe, aber nur ganz vereinzelt", so die
Faymann-Sprecherin: "Ich weiß gar nicht, ob überhaupt schon ein
Antrag gestellt ist." Insgesamt rechne die Stadt mit der Vergabe von
nicht viel mehr als 1.000 Wohnungen an Ausländer pro Jahr - eine
Zahl, die schon jetzt über die Notfallswohnungen, die bisher einzige
für sie offene Zugangsmöglichkeit, erreicht werde.
Insgesamt verzeichnet die städtische Gemeindebauverwaltung 9.000
Neuvermietungen pro Jahr. Sie werden nach sozialen Kriterien
vergeben, und zwar bisher nur an Österreicher, EU- bzw.- EWR-Bürger,
Schweizer und anerkannte Flüchtlinge. Weitere Voraussetzung ist der
zweijährige Hauptwohnsitz in Wien sowie der Überbelag oder auch die
Gesundheitsschädlichkeit der bisherigen Unterkunft.
Für Ausländer gilt nun, dass sie eine der 220.000
Gemeindewohnungen beantragen können, wenn sie die genannten Kriterien
erfüllen und den neuen seit kurzem gültigen "Daueraufenthalt EG"
bescheinigt bekommen haben. Voraussetzung dafür ist der fünfjährige
Aufenthalt samt regelmäßigem Einkommen (keine Sozialhilfe),
Krankenversicherung und Erfüllung der Integrationsvereinbarung. Laut
Verordnung automatisch gleichgestellt sind auch jene, die über den
2003 eingeführten unbefristeten Niederlassungsnachweis verfügen,
erklärte man im Büro von Integrationsstadträtin Sonja Wehsely (S).
Wer dies vorlegen kann, ist ab sofort berechtigt, bei der
Gemeindebauverwaltung "Wiener Wohnen" eine Wohnung zu beantragen.
Schwieriger wird es bei jenen, die über einen älteren
Aufenthaltstitel verfügen. In diesem Fall schaltet sich die
städtische Fremdenrechtsabteilung MA 20 ein und prüft gebührenfrei,
ob die Voraussetzungen für den Wohnungsantrag trotzdem erfüllt
werden. (APA)
Service
Wegen der Komplexität der Materie hat die Stadt beim "Wohnservice
Wien" eine Servicehotline eingerichtet. Erreichbar ist sie unter der
Wiener Telefonnummer 01/24503/100.