Bis 2009 steigt das Frühpensionsalter für Frauen jedes Vierteljahr um weitere zwei Monate an. Mit Oktober 2009 wird es dann 60 Jahre betragen und damit das Regelpensionsalter erreicht haben. Das bedeutet, dass es ab 2009 bis 2024 keine Frühpensionsmöglichkeit für Frauen gibt. Bis 2018 gelten 60 Jahre für Frauen als Pensionsantrittsalter, ab 2019 kommt es dann pro Jahr zu einer Steigerung um vier Monate. 2024 sind dann 62 Jahre erreicht - was dem heutigen frühesten Pensionskorridor von Männern entspricht. Erst ab 2025 wird es dann wieder eine Frühpension für Frauen geben, wenn ab diesem Zeitpunkt das Regelpensionsalter in Schritten bis 2033 an jenes der Männer - 65 Jahre - angeglichen wird.
Schwerarbeiterinnen ausgenommen
Das Sozialministerium betonte, dass sogenannte "Hacklerinnen" vom steigenden Frühpensionsalter für Frauen nicht betroffen seien. Auch bei einer vorzeitigen Pension wegen langer Versicherungsdauer, die bis 2017 ausläuft, könne man früher als in der Tabelle angeführt in Pension gehen. In letzterem Fall sind aber mindestens 37,5 Versicherungsjahre Bedingung.
Als Beispiel wird eine Frau angeführt, die im November 1948 geboren ist und nun mit November 2005 mit 57 Jahren in Pension gehen kann. Die Voraussetzung sind hier 37,5 Versicherungsjahre. Das bedeutet, dass die betreffende Frau vier Monate früher als in der Tabelle angegeben in den Ruhestand treten könnte.