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foto: EPA/Laurent Gillieron
Wien – "Die einen feiern fröhlich und die anderen röcheln um ihr Leben...": Für die Schweizer Privatinitiative "Stop Fireworks" ist es eine ausgemachte Sache – das Krachen, Böllern und Explodieren zum Jahreswechsel ist eine akute Gesundheitsgefahr. Ein Blick auf die Werte der Messstellen zeigt allerdings, dass Feinstaub, Schwefeldioxid und Konsorten am 1. Jänner nur sehr kurzfristig ein Problem darstellen.

Nur kurz überschritten

Wie wenig Auswirkungen ein völliges Feuerwerksverbot auf die Feinstaubbelastung hätte, lässt sich am Beispiel Linz demonstrieren. Mit 150 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurde am 1. Jänner 2005 bei einer Messstation in der Innenstadt der kritische Wert um das Dreifache überschritten. Allerdings nur bei der halbstündlichen Messung um 00.30 Uhr. Der entscheidende 24-Stunden-Mittelwert lag am 1. Jänner dagegen bei 25 Mikrogramm Feinstaub – und damit nur bei der Hälfte der bedenklichen Marke.

Ähnlich die Situation in Wien: Am Stephansdom spielten zum Jahreswechsel 2005 die Zeiger für Schwefeldioxid verrückt. Bei 228 Mikrogramm pro Kubikmeter lag der höchste Halbstundenwert – im Tagesdurchschnitt war man mit elf Mikrogramm vom 200-Mikrogramm-Grenzwert aber weit entfernt.

Wetterlage beeinflusst Belastung

Eine wirkliche Gesundheitsgefahr sieht Günther Schermann von der für Umweltschutz zuständigen Wiener Magistratsabteilung 22 durch die Knallerei eher nicht. Denn gerade beim Feinstaub zählt für den Gesetzgeber der Tagesdurchschnitt. Selbst manche Großbaustellen wären bei den Staubmessungen da aber deutlicher zu erkennen als die Schweizerkracher, erklärt er. Auch von der Wetterlage hänge viel ab: Wie stark der Wind weht und ob es Niederschlag gibt, beeinflusst die Belastung.

Ein anderes Problem sind die Lärmemissionen. Sie sind aber Sache der Polizei, denn das Zünden fast aller Feuerwerkssorten ist nur mit der Erlaubnis des Bürgermeisters legal. Die gibt es zu Silvester praktisch nicht – jährlich werden daher einige 100 Strafen wegen Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz verhängt. (Michael Möseneder, DER STANDARD Printausgabe, 28.12.2005)