Die Deutsche Telekom muss nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission ihr geplantes Glasfasernetz für Wettbewerber öffnen. EU-Medienkommissarin Viviane Reding sagte am Freitag in Brüssel, sie begrüße es, dass die deutsche Regulierungsbehörde das Hochgeschwindigkeitsnetz VDSL in die Marktanalyse für den deutschen Breitbandmarkt einbezieht. Dadurch erhielten die Wettbewerber der Deutschen Telekom Zugang zu den neuen Infrastrukturen, wann immer dies erforderlich sei. Durchsetzun Die Behörde folgt damit einer Entscheidung der Bonner Bundesnetzagentur, die sich für eine teilweise Regulierung des Hochgeschwindigkeitsnetzes ausgesprochen hatte. Die Telekom hingegen fordert, von der Aufsicht befreit zu werden. Der Konzern will für drei Mrd. Euro ein VDSL-Netz bauen, um die Basis für so genannte "Triple-Play"-Angebote zu schaffen. Diese erlauben ein Bündelangebot von Telefonie, Internet und Medieninhalten. Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke hatte im November den Ausbau des Glasfasernetzes und neue innovative Dienste in 50 deutschen Städten angekündigt. Zur Fußball-WM 2006 sollen bereits 10 Städte angeschlossen werden. Abwehren Ricke hatte noch am Montag bei einem Treffen mit Reding für eine Befreiung von der Regulierung geworben. Anschließend erklärte der Konzern, dass eine Regulierung nicht in Frage komme. Unterstützung hatte Ricke von der neuen Bundesregierung erhalten, die im Koalitionsvertrag eine Befreiung von der Aufsicht zugesagt hatte. Die EU hatte dies massiv kritisiert. Für eine Stellungnahme war am Freitag bei der Telekom zunächst niemand erreichbar. Einigung Die Bundesnetzagentur und die EU-Kommission hatten sich Mitte Dezember darauf geeinigt, dass das VDSL-Netz teilweise reguliert wird. Das Glasfasernetz soll in die Marktanalyse mit einbezogen werden, wenn dadurch herkömmliche DSL-Anschlüsse ersetzt werden. Ausgeklammert werden vorerst Produkte, die nur mit der hohen Bandbreite des Glasfasernetzes möglich sind. Die Entstehung dieses Marktes soll erst abgewartet werden, bevor eine Regulierung stattfindet. (APA)