Die Regeln für Abschiebehaft in Deutschland sind strenger als jene, die in Österreich gelten -auch nach Inkrafttreten des verschärften Fremdenrechts 2006.

In Deutschland kann Abschiebehaft auf bis zu 18 Monate ausgedehnt werden, in Österreich sind es ab 2006 bis zu zehn Monate - wenn NGO-Experten auch befürchten, dass ein "Stückeln" (zehn Monate pro Haftgrund) möglich sein wird. Auch Traumatisierte und Dublin-Fälle werden vor der Außer-Landes-Schaffung in Deutschland inhaftiert.

Die ab 2006 in Österreich mögliche Zwangsernährung hungerstreikender Schubhäftlinge ist in Deutschland schon seit 1993 beschlossene Sache, in Nordrhein-Westfalen ist sie laut Justizministerium bisher aber nur "sehr vereinzelt" vorgekommen. Dem deutschen Verein "pro asyl" zufolge haben sich manche Ärzte auf die Behandlung hungerstreikender Schubhäftlinge spezialisiert. Die Entlassung aus der Abschiebehaft nach einem Hungerstreik ist in Deutschland prinzipiell nicht möglich. (bri, DER STANDARD-Printausgabe 22.12.2005)